Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Osterfeuer

  • Alle Brauchtumsfeuer sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
  • Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Menden, Team Sicherheit und Ordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, einzureichen.
  • Die Gebühr beträgt 20,00 €.
  • Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen wird jede Genehmigung nur vorläufig erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.

==>Zu beachten:

  • Als Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
    • 100 m zu bewohnten Gebäuden
    • 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
    • 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
    • 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
    • Ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen
  • Die Feuerstelle muss von einem 15m breiten Ring umgeben sein, der von Brennmaterialien und ähnlich brennbaren Stoffen frei ist.
  • Es dürfen nur unbehandelte pflanzliche Materialien wie etwa Baum-, Strauch- und Heckenschnitt verwendet werden. Behandelte oder lackierte Holzteile bzw. sonstige brennbare Abfallstoffe (Möbel, Teppiche, Textilien u.a.) dürfen auf gar keinen Fall verbrannt werden.
  • Mineralöle, Mineralölprodukte, andere Abfälle oder sonstige Brandbeschleuniger dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.
  • Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Ein bereits brennendes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.
  • Bei starker Rauchentwicklung sind unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bleiben diese erfolglos, ist das Feuer umgehend zu löschen.
  • Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.
  • Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Größere Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Die Feuerstelle ist aus Gründen des Tierschutzes erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder kurz vor dem Anzünden vollständig umzuschichten.

 

Die Genehmigung eines Osterfeuers kostet 20,00 €.

Herr M. Tekin

Team Sicherheit und Ordnung
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