Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Parkausweis für soziale Dienste

Diese Ausnahmegenehmigung wird für Fahrzeuge von ambulanten sozialen Diensten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erstellt Sie gilt ausschließlich für ambulante Alten- und Pflegedienste, die von den Krankenkassen anerkannt sind. Maximal 3 Fahrzeuge können als Wechselfahrzeuge auf einen Parkausweis eingetragen werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift versehen sein.

Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil dieser Ausnahmegenehmigung.

Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf 1 Jahr begrenzt.

 

Geltungsbereich 

Für die Dauer von 2 Stunden:

  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
  • auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten, ohne diese zu bedienen (gilt nicht im Parkhaus)
  • im verkehrsberuhigten Bereich, ohne den Verkehr zu behindern
  • auf Bewohnerparkplätzen

 

Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet nicht das Parken in der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten (6 bis 11 Uhr und 18 bis 19 Uhr).

BereichGebühr
Stadtgebiet
Hinweis: Es können bis zu 3 Fahrzeuge in einen Parkausweis 
eingetragen werden (Wechselnutzung).
50,00 €
Regierungsbezirk Arnsberg150,00 €
jeder weitere Regierungsbezirk+ 50,00 €
  • 10,00 €   Kennzeichenänderung (bei bestehender Ausnahmegenehmigung)
    Hinweis: Der Parkausweis sowie die Ausnahmegenehmigung müssen bei einer Übertragung der Gültigkeit vorgelegt werden.
  • Nachweis des sozialen Dienstes: Anerkennung Krankenkasse
  • Fahrzeugschein
  • Foto/s auf denen das amtliche Kennzeichen sowie die beiseitige Firmenbeschriftung ersichtlich ist/sind

     

Frau V. Kletke

Team Sicherheit und Ordnung
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