Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Personalausweis

Hinweis auf die allgemeine Ausweispflicht

Das deutsche Personalausweisrecht schreibt vor, dass jeder meldepflichtige Deutsche über 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen muss. Die Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass erfüllt. Wer jedoch gegen die Ausweispflicht verstößt, verhält sich ordnungswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 10,00 € oder sogar mit einem Bußgeld rechnen.

Hinweise zur Beantragung neuer Personalausweise, dies gilt auch für Kinder, da es seit dem 01.01.2024 den Kinderreisepass nicht mehr gibt!

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.

Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin, was in der Regel bis zu drei Wochen dauern kann, erhalten Sie einen PIN-Brief. Sobald Ihnen dieser Brief zugestellt worden ist, können Sie den Personalausweis im Bürgerbüro abholen. Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wurde Ihnen ein Code mitgegeben. Mit diesem Code haben Sie hier die Möglichkeit, den Status Ihres Dokuments abzufragen.

Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht zur Abholung ausgefüllt sein.

In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Anlass bezogenen Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.

Terminreservierung für die Beantragung eines Personalausweises.

Die Abholung des Personalausweises ist ohne Termin möglich.

Ausstellung des neuen Personalausweises für Personen unter 24 Jahren: 22,80 € 
Ausstellung des neuen Personalausweises für Personen über 24 Jahren: 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung möglichst per EC-Zahlung oder in bar zu entrichten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit, das nicht älter als zwölf Monate sein darf, in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Als zusätzliche Serviceleistung bieten wir Ihnen die Nutzung des Speedcaptures an. Die Speed Capture Station ist ein Terminal, an welchem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises oder Passes notwendigen biometrischen Merkmale - Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können. Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des Fotos beträgt 6,- Euro. Die Kosten fallen auch nur einmalig an - falls Sie also zum Beispiel gleichzeitig einen neuen Personalausweis und Reisepass beantragen. Die Station kann jedoch aus technischen Gründen erst ab einer Körpergröße von 1,20 Meter uneingeschränkt genutzt werden.
  • der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namensführung und die Spätaussiedlerbescheinigung,
  • Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr müssen den Personalausweis gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil beantragen.