Hinweis auf die allgemeine Ausweispflicht
Das deutsche Personalausweisrecht schreibt vor, dass jeder meldepflichtige Deutsche über 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen muss. Die Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass erfüllt. Wer jedoch gegen die Ausweispflicht verstößt, verhält sich ordnungswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 10,00 € oder sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Hinweise zur Beantragung neuer Personalausweise, dies gilt auch für Kinder, da es seit dem 01.01.2024 den Kinderreisepass nicht mehr gibt!
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin, was in der Regel bis zu drei Wochen dauern kann, erhalten Sie einen PIN-Brief. Sobald Ihnen dieser Brief zugestellt worden ist, können Sie den Personalausweis im Bürgerbüro abholen. Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wurde Ihnen ein Code mitgegeben. Mit diesem Code haben Sie hier die Möglichkeit, den Status Ihres Dokuments abzufragen.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht zur Abholung ausgefüllt sein.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Anlass bezogenen Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
Terminreservierung für die Beantragung eines Personalausweises.
Die Abholung des Personalausweises ist ohne Termin möglich.
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