Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Sozialhilfe

Sozialhilfe / Grundsicherung

Der Märkische Kreis ist der hiesige örtliche Träger der Sozialhilfe. Entsprechend der Zuständigkeit hat der Märkische Kreis teilweise Aufgaben auf die Kreiskommunen, so auch auf die Stadt Menden (Sauerland) delegiert.
Im Wesentlichen umfasst dies für die Stadt Menden (Sauerland) jetzt zwei Leistungsbereiche, und zwar
·    die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe (Kap. 3 SGB XII) und
·    die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kap. 4 SGB XII)


Kapitel 3 SGB XII

Die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt der Menschen ab, die noch keine 65 Jahre alt sind und für die vorübergehend (länger als 6 Monate) aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist.

Kapitel 4 SGB XII

Es wird der Lebensunterhalt nach diesem Kapitel für Personen ab 65 Jahre sowie für Personen, die als dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne der Vorschriften der Rentenversicherung sind bzw. gelten, sichergestellt.
Vg. Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden und dessen Ehe- oder Lebenspartners abhängig.

Für Personen, die erwerbsfähig sind, ist die Stadt Menden (Sauerland) für lebensunterhaltssichernde Leistungen nicht zuständig. Für Einwohner der Stadt Menden (Sauerland) ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII ist die Stadt Menden - Team Soziales - auch für die Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig.

Frau S. Zablotny

Team Soziales
Details

Herr A. Goeke

Team Soziales
Details

Frau S. Friedrich

Team Soziales
Details