Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Wohnberechtigungsbescheinigung

Wohnungen, die mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert worden sind, dürfen nur von wohnberechtigten Mietern bezogen werden. Für den Bezug einer solchen Wohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich.

Die Wohnberechtigung wird entweder für eine konkret bezeichnete Wohnung erteilt oder in Form einer allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung festgestellt, in der genau bestimmt ist, was für eine Art von Wohnung bezogen werden darf (Größe und evtl. Bindung für besondere Personengruppen, z. B. Aussiedler, kinderreiche Familien, alte Menschen).

Wohngeld, Sozialer Wohnungsbau, WBS

Kontakt

Rathaus
Raum: A 025
Neumarkt 5
58706 Menden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:10:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)
Dienstag:10:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)
Mittwoch:10:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)
Donnerstag:10:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)
Freitag:10:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)

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Dienstag:10:00-12:00 (nur telefonisch)
Mittwoch:10:00-12:00 (nur telefonisch)
Donnerstag:10:00-12:00 und 14:30-17:00 (nur telefonisch)
Freitag:10:00-12:00 (nur telefonisch)