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Wohnberechtigungsbescheinigung

Wohnungen, die mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert worden sind, dürfen nur von wohnberechtigten Mietern bezogen werden. Für den Bezug einer solchen Wohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich.

Die Wohnberechtigung wird entweder für eine konkret bezeichnete Wohnung erteilt oder in Form einer allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung festgestellt, in der genau bestimmt ist, was für eine Art von Wohnung bezogen werden darf (Größe und evtl. Bindung für besondere Personengruppen, z. B. Aussiedler, kinderreiche Familien, alte Menschen).

Frau S. Chodasiewicz

Team Soziales
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Frau M. Klingenberg

Team Soziales
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