Elternbriefe: Osterferien und Osterfeiertage

Informationen des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Betreuung an den Osterfeiertagen (Karfreitag bis Ostermontag) von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
Unter Bezugnahme auf die mit der Offiziellen Information vom 02.04.2020 angekündigte gesonderte Information zur Betreuung an den Osterfeiertagen wird Folgendes mitgeteilt:
Es müssen keine Betreuungsangebote vorgehalten werden, die nicht ohnehin auch im Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung bestehen.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen


Betreuung in den Osterferien von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, muss auch in den Osterferien die Betreuung von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind, sichergestellt werden.
Hierzu gelten die allgemeinen Regelungen gemäß der Information vom 14.03.2020 und die Aktualisierung vom 20.03.2020.
Zur Umsetzung durch die Träger, bzw. Kindertagespflegestellen gelten die Regelungen und Empfehlungen aus den Fachempfehlungen.
Zur Frage der Betreuung über die Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) wird gesondert informiert.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen