Öffnung nach Zwangspause: Stadtarchiv reiht sich ein

Ab Mittwoch sind Bücherei, Stadtmuseum und Archiv wieder geöffnet

Schrittweise öffnen. So sieht es der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung vor. So hat das Rathaus bereits damit begonnen, schrittweise wieder für Publikum zu öffnen. Aber auch die Außenstellen der Stadtverwaltung öffnen nach und nach wieder ihre Türen für die Bürgerinnen und Bürger.

Den Anfang machen in dieser Woche die Dorte-Hilleke-Bücherei, das Museum für Stadt- und Kulturgeschichte und das Stadtarchiv am Westwall.

Letzteres hat sich ebenfalls in die Außenstellen, die an diesem Mittwoch (13. Mai 2020) wieder öffnen, eingereiht. Für alle gelten ähnliche Regeln zu Abstand und Hygiene. Für das Archiv bedeutet das, dass neben der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter lediglich zwei Personen gleichzeitig in der Präsenzbibliothek sein dürfen. Vorgabe ist hier nämlich eine Person pro 50 m2. Zusätzlich ist per Voranmeldung eine Terminabsprache mit dem Stadtarchiv unter 02373 903-1780 bzw. -1781 erforderlich. Zudem werden die Besucher*innen erfasst, damit mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden können. Hierzu teilen die Archivmitarbeiter Kontaktkarten aus, die nach dem Ausfüllen weggeschlossen werden. Denn auch der Datenschutz darf nicht vernachlässigt werden. Genau wie in den Museen und der Bücherei gilt auch im Archiv eine Maskenpflicht. Mund und Nase müssen bedeckt sein. In den Einrichtungen der Stadt, die an diesem Mittwoch wieder öffnen, weisen aber auch Plakate und Hinweisschilder auf die Vorgaben hin.

Die Stadtverwaltung betont in diesem Zusammenhang, dass die im Nordrhein-Westfalen-Plan genannten Zeitpunkte, ab denen bestimmte Einrichtungen wieder geöffnet werden können, Richtwerte sind. Sollte eine Einrichtung zu dem vom Land vorgegebenen Zeitpunkt noch nicht bereit sein, um unter Einhaltung der Vorgaben geöffnet zu werden, bleibt sie weiterhin geschlossen, bis die Vorbereitungen abgeschlossen sind.

Wir bitten nach wie vor um Verständnis und um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und auch der Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Lebens.