Sportstätten weiterhin für Vereine und sonstige Nutzer geschlossen

Mindestens bis Ende Mai

Durch die geänderte Coronaschutzverordnung (gültig bis einschließlich 25.05.2020) sind nunmehr der „kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum“ unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.

Da die Vorgaben von der Stadtverwaltung und den Vereinen und sonstigen Nutzern nicht kurzfristig umgesetzt werden können, bleiben die Hallen mindestens bis Ende Mai 2020 geschlossen. Damit orientiert sich die Stadt Menden auch an einer ähnlich lautenden Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Alle betroffenen Vereine und sonstigen Nutzer werden von der Verwaltung angeschrieben und aufgefordert, auf Grundlage der aktuell geltenden Bestimmungen ein Nutzungs- und Hygienekonzept zur weiteren Eindämmung der Pandemie aufzustellen.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Foto: Stadt Menden