Veränderung der Maskenpflicht

Allgemeinverfügung wird ab dem 18. November 2020 angepasst

Aufgrund der Erfahrungen und der Rückmeldungen zur Maskenpflicht in der Innenstadt und an der Lendringser Hauptstraße wird die Maskenpflicht in Teilen der Stadt Menden verändert. „Es hat sich gezeigt, dass es durchaus Sinn macht die Schüler- und Berufsverkehre von den Einkaufswegen der Mendener getrennt zu betrachten“, sagt Bürgermeister Dr. Roland Schröder. Daher wird die Maskenpflicht jetzt zeitlich begrenzt. Auch sind einige kleinere Bereiche hinzugekommen. „Nach der Veröffentlichung der ersten Allgemeinverfügung haben wir natürlich zahlreiche Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bekommen. Diese sind ebenso in die Neuauflage mit eingeflossen, wie auch Abstimmungen z.B. mit unserer Rechtsabteilung“, so Schröder weiter. „Wir müssen immer darauf achten, dass die Maskenpflicht verhältnismäßig bleibt und von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird.“

Konkret bedeutet das:

  • Im Bereich der Fußgängerzone bzw. der engeren Mendener Innenstadt (Bahnhofstraße ab der Kreuzung Walramstraße bis Hauptstraße, Marktplatz und Straße Marktplatz, Kirchplatz über An der Stadtmauer bis Nordwall, Nordwall, Hauptstraße, Kolpingstraße, Unnaer Straße) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr zu tragen.
  • Im Bereich Lendringser Hauptstraße (zwischen Fischkuhle und Josef-Winckler-Straße) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr zu tragen.
  • Im Bereich der am stärksten frequentierten Schul- und Berufswege (Heimkerweg zwischen Einmündung Gisbert-Kranz-Straße und Bahnhofstraße, Gisbert-Kranz-Straße, Windthorststraße, Am Ziegelbrand, Bahnhofsvorplatz und Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Walramstraße, Walramstaße ab Ecke Bahnhofstraße bis Ecke Brückstraße, Brückstraße ab Ecke Kolpingstraße bis Walramstraße, Werler Straße zwischen Unnaer Straße und Fröndenberger Straße) ist die Mund-Nasen-Bedeckung von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr verpflichtend.

Die erneuerte Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite der Stadt Menden (menden.de), im Schaukasten am Neuen Rathaus und über die Bekanntmachungen des Märkischen Kreises veröffentlicht. Sie gilt somit ab dem 18. November 2020 bis einschließlich 30. November 2020.

Foto: Stadt Menden