Stadt Menden verschickt Steuerbescheide

ab dem 8. Januar 2021

In den ersten Tagen des neuen Jahres (Ende der 1. KW / Anfang der 2. KW) bekommen die meisten Mendener Haushalte und Firmen Post von der Stadt. Die Post verteilt in diesen Tagen nahezu 24.000 Bescheide für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie Zweitwohnungssteuer.

Mit diesen Bescheiden, die ab dem 8. Januar 2021 versendet werden, werden die abgabepflichtigen Bürger*innen sowie Gewerbetreibenden zum Jahresbeginn wieder rechtzeitig über die Höhe der Steuer- und Gebührenforderungen ihrer Kommune für das Jahr 2021 informiert.

In der Regel sind diese Abgaben auf vier Zahlungstermine im Jahr verteilt und jeweils zur Mitte des Quartals an die Finanzbuchhaltung (Stadtkasse) zu zahlen (15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November). Ausnahme ist die Hundesteuer mit einem Zahlungstermin sofort am 15. Februar sowie die Grundbesitzabgaben-Jahreszahler, deren Zahlungstermin auf den 1. Juli 2021 festgesetzt ist.

Für den Bürger und den Gewerbetreibenden erfreulich: Steuerliche Änderungen gibt es auch in diesem Jahr nicht!  Bei den Gebühren (Abwasser, Niederschlagswasser und Abfall) erfolgen geringfügige Angleichungen, die sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Näheres ist aus dem roten Infoblättchen zu entnehmen, dass auch in diesem Jahr dem Grundbesitzabgabenbescheid beigefügt ist.

Neben den vergleichenden Steuer- und Gebührensätzen enthält dieses rote Informationsblatt aber auch wieder zahlreiche Hinweise rund um die Themen Grundsteuer und grundstücksbezogene Gebühren. Einzusehen ist dieses Beiblatt auch auf der Internetseite der Steuerverwaltung der Stadt Menden. Zudem ist an dieser Stelle eine vergleichende Übersicht der Steuer- und Gebührensätze für die Jahre 2018 bis 2021 zu finden.

Auf die seit dem 1. Januar 2019 geltende - und für viele bereits bekannte - Regelung in der Abfallgebührensatzung möchte die Steuerverwaltung die Ein-Personen-Haushalte, die in der Vergangenheit auf Antrag eine Reduzierung der Abfallgebühr für das jeweils zurückliegende Jahr beanspruchen konnten, noch einmal hinweisen. Danach ist festgelegt, dass ein einmal gestellter Antrag für die Folgejahre fort gilt, soweit sich keine Änderungen in den Voraussetzungen für eine Reduzierung ergeben haben. War also im Jahr 2020 eine Gebührenermäßigung ausgesprochen, wird sie nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Steuerverwaltung ohne einen erneuten Antrag stellen zu müssen, von Amts wegen weitergewährt. Lediglich für all diejenigen, die erstmals in den Genuss dieser Ermäßigung kommen wollen - und die Voraussetzungen dafür erfüllen -, besteht eine Antragspflicht. Der Antrag ist bis spätestens zum 31. März 2021 zu stellen. Das Antragsformular können Sie hier aufrufen.

Die Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass die bisherige Steuermarke nach nunmehr drei Jahren ungültig wird. Zusammen mit dem Hundesteuerbescheid 2021 werden die neuen, wiederum für drei Jahre geltenden Steuermarken (Grundfarbe blau) versandt.

Sofern Sie noch Fragen haben und diese nicht vollständig über das Infoblatt beantwortet werden können, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung gerne weiter.

Mit dem “Team Steuern“ sollte auf jeden Fall Kontakt aufgenommen werden, wenn der erwartete Steuerbescheid nicht bis zum Ende der 3. KW im Briefkasten vorgefunden wurde.

Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung im Rathaus problemlos über die in den Bescheiden aufgeführten Telefonnummern zu erreichen. Erfahrungsgemäß ist der Telefonansturm gerade in der 2. und 3. KW besonders hoch. Deshalb bitten wir um Verständnis, wenn der/die zuständige Mitarbeiter*in nicht sofort erreichbar ist, weil sie/er gerade einem anderen Rat suchenden Bürger Auskunft erteilt.

Änderungsmitteilungen, Anträge oder sonstige Hinweise können aber auch schriftlich per E-Mail an steuerabteilung@menden.de oder an die Fax-Nummer, die in jedem Bescheid aufgeführt ist, geschickt werden. Um eine sofortige Zuordnung zu ermöglichen, unterstützen Sie bitte die Steuerverwaltung und geben auf jeder Mitteilung entweder Ihre Anschrift, die aus dem Steuerbescheid ersichtliche Objekt-Nr. oder das Kassenzeichen an. Um Ihnen möglichst schnell und unbürokratisch helfen zu können, geben Sie auch eine Telefonnummer an, um evtl. auftretende Rückfragen klären zu können.

Auf einem weißen Tisch liegen zahllose Euro-Münzen auf einem großen Haufen.
Foto: Stadt Menden