Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises

Einschränkungen ab Freitag, 19. März 2021

Per Allgemeinverfügung hat der Märkische Kreis weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt. Diese Verfügung gilt ab Freitag, 19. März 2021.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Märkischen Kreis.

Die Allgemeinverfügung des Kreises finden Sie hier.