Per Allgemeinverfügung hat der Märkische Kreis weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt. Diese Verfügung gilt ab Freitag, 19. März 2021.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Märkischen Kreis.
Einschränkungen ab Freitag, 19. März 2021
Per Allgemeinverfügung hat der Märkische Kreis weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt. Diese Verfügung gilt ab Freitag, 19. März 2021.
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