Zaun am Wasserrad mehr als ausreichend

Weiterer Schutzzaun nicht nötig

Der „Grüne Weg“ entlang der Hönne in der Innenstadt macht den stadtbildprägenden Fluss erlebbar. Durch die Umgestaltung des Uferbereiches können sich Mendenerinnen und Mendener, aber auch Besucher*innen der Stadt nun direkt am Wasser aufhalten. Für den Grünen Weg ist auch der Bereich am Wasserrad umgestaltet worden. Auch hier galt es, die Aufenthaltsqualität zu steigern und Möglichkeiten zu schaffen, direkt an das Wasserrad heran zu treten. Um hier aber auch für die nötige Sicherheit zu sorgen, wurde das einfache Stahlgitter durch ein neues Geländer ersetzt.

Hier hatte die UWG jüngst einen Antrag an Bürgermeister Schröder gestellt, in dem die Partei einen zusätzlichen Schutzzaun auf der Mauer fordert. Die zuständige Abteilung „Straßenbau und Verkehr“ hat diesen Antrag sorgfältig geprüft und sich hierzu auch den externen Sachverstand der GVV-Kommunalversicherung eingeholt. Ergebnis der Prüfung: Das 1,10 Meter hohe Geländer an der Mauer ist sogar höher, als es die gesetzlichen Vorschriften der Landesbauordnung vorsehen. Bei einer Fallhöhe von 1 bis 12 Metern sind Geländer von 90 cm vorgeschrieben. Heißt: Die Barriere, die überwunden werden muss, um auf die Mauer am Wasserrad zu gelangen, ist höher als sie sein muss. Mit dem installierten Geländer ist nach Auffassung der Verwaltung und der GVV die Verkehrssicherheit gewährleistet.

Klar ist aber auch: Egal wie hoch ein Geländer oder ein Zaun sind, kann niemals ausgeschlossen werden, dass jemand mutwillig darüber klettert. Die GVV sagt hierzu: „Vorsorge muss aber immer auch nur im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren getroffen werden. Insofern halten wir vorliegend das 1,10 Meter hohe Geländer für ausreichend.“

Die Stadtverwaltung kann daher nur immer wieder appellieren: Gerade am Wasser und vor allem am Wasserrad gibt es natürliche Gefahren. Jeder, aber vor allem Eltern sollten sich dessen bewusst sein und ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen. Fließende oder stehende Gewässer können auch von der zuständigen Kommune nicht 100-prozentig abgesichert werden.

Foto: Stadt Menden/Riedel