Sportfördermittel 2019

Antrag auf Zuwendung von Jugendfördermitteln

Die Abteilung „Schule, Sport und Soziales“ weist alle Mendener Sportvereine bzw. Abteilungen darauf hin, dass die Anträge auf Zuwendung von Jugendfördermitteln bis zum 30. April 2019 bei der Stadtverwaltung einzureichen sind. Als Anlage ist der Bestandserhebungsbogen an den LSB NRW zum 31. Januar 2019 beizufügen.

Aufgrund des umzusetzenden Haushaltssicherungskonzeptes werden nur noch Jugendfördermittel im Rahmen der zur Verfügung Stehenden Haushaltsmittel ausgezahlt.

Diese Regelung gilt auch für Antragssteller des vergangenen Jahres, denen die Unterlagen nicht mehr unaufgefordert zugesandt werden.
Anträge, die nach dem 30. April 2019 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Foto: Stadt Menden