Aufruf zur Meldung

möglicherweise schadhafter Dachkonstruktionen - Bauordnung bittet Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe

Alle unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes NRW und damit auch die Bauordnung der Stadt Menden sind dazu aufgerufen, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Dachkonstruktionen von Gebäuden der Baujahre von 1958 bis 1970 auf eine mögliche Einsturzgefährdung überprüfen zu lassen. Anlass der Prüfung ist der Einsturz eines Kirchendachs in Kassel vor zwei Jahren.

Nach aktuellem Kenntnisstand wurden beim eingestürzten Dach Holzstegträger der Firma Wolff-Hallenbau GmbH aus Höxter-Ottbergen verbaut. In Lizenz wurden diese Träger auch von anderen Firmen produziert, unter anderem von Fritz & Sohn (Tübingen), Friedrich Hagenmaier (Ulm) und De Groot‘s Houtbouw (Vroomshoop, Niederlande). Diese Holzstegträger, von denen ein Schnitt und ein Foto dieser Mitteilung beigefügt wurden, haben nach Einschätzung des Büros HAZ aus Kassel sehr wahrscheinlich zum Versagen der Tragkonstruktion geführt. Da die bauaufsichtliche Zulassung der Wolff-Stegträger-Konstruktion nur vom 23.12.1958 bis zum 30.11.1970 bestand, können nur Objekte mit einem Baujahr aus dieser Zeit betroffen sein. Seit 1995 existiert die Firma Wolff nicht mehr, weshalb keine verlässlichen Unterlagen zu den damals errichteten Objekten mehr vorliegen. Daher wird die Bevölkerung um Mithilfe gebeten.
Die Baukonstruktion mit geleimten Stegträgern ist insbesondere dafür geeignet, größere Stützweiten zu realisieren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass eher größere Gebäude (zum Beispiel öffentliche Gebäude, landwirtschaftliche Gebäude, Gewerbe- oder Industriebauten) mit dieser Bauweise hergestellt wurden.

Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen, die Kenntnis von der Verwendung dieser Holzstegträger haben, werden gebeten, sich umgehend mit der Abt. Planung und Bauord-nung der Stadt Menden in Verbindung zu setzen (Per E-Mail unter bauordnung@menden.de oder telefonisch unter 02373 903-1613).