Befristete Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Neue Fassung der Hundesteuersatzung in Menden ab 1. August 2021

Die Hundesteuersatzung der Stadt Menden (Sauerland) ist überarbeitet worden. Inzwischen ist die aktualisierte Fassung im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in der Ausgabe vom 07.07.2021 öffentlich bekannt gemacht worden und tritt zum 01.08.2021 in Kraft. Neben redaktionellen Änderungen, die im Laufe der Zeit notwendig geworden sind, ist die eigentliche und damit wesentliche Änderung bzw. Ergänzung in § 3 Abs. 3 der Hundesteuersatzung zu finden.

Der neu eingefügte § 3 Abs. 3 der Satzung regelt folgendes:

Steuerbefreiung wird auf Antrag für Hunde gewährt, die der Halter, der nicht Vorbesitzer sein darf, nachweislich aus einem Tierheim oder durch die Vermittlung einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation - jeweils mit Sitz im Märkischen Kreis - in seinen eigenen Haushalt aufgenommen hat. Voraussetzung ist, dass die Hunde mindestens 6 Monate in der Obhut des Tierschutzes waren. Diese gilt nicht für Hunde, die direkt aus dem Ausland kommend und bisher nur im Tierheim gelebt haben, weitervermittelt werden. Die Steuerbefreiung ist befristet auf einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit dem 1. Des Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen hat. 

Der vollständige Text der Hundesteuersatzung kann auf der Internetseite der Stadt Menden - Bürgerservice & Rathaus - Ortsrecht & Satzungen eingesehen werden.

Tierliebhaber erhalten damit einen Anreiz, sich zunächst einmal in einem Tierheim oder bei einer Tierschutzorganisation in der (märkischen) Umgebung umzusehen und dürfen sich freuen, für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit zu sein, wenn sie einen Hund von dort übernehmen, sofern dieser bereits länger als sechs Monate nicht vermittelt werden konnte.

Mit dieser neuen Regelung erhalten auch die Tierheime auf dem Gebiet des Märkischen Kreises in gewisser Weise eine Unterstützung bei der Vermittlung eines Hundes, die dazu beitragen kann, eine dauerhafte Überbelegung zu vermeiden.

Gerne erhalten Sie weitere Informationen in der Steuerverwaltung. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Isken (02373 903-1453) oder Frau Hielscher (02373 903-1455) oder Frau Klix (02373 903-1453) oder Herrn Milewski (02373 903-1454) auf. Auch über die gemeinsame E-Mail-Adresse steuerabteilung@menden.de besteht bei Bedarf die Möglichkeit, gerne weitere Informationen einzuholen.

Der Rat der Stadt Menden hatte die entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrheitlich beschlossen. Ursprung war ein Antrag der Fraktion von „Die Linke“.

Die neue Hundemarke ist gelb und birnenförmig, am oberen dünnen Ende befindet sich eine Öse, um die Marke am Halsband befestigen zu können.
Die neue Hundemarke, Foto: Stadt Menden