Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene KorruptionsbG in Kraft getreten. Aus § 7 in Verbindung mit § 1 ergibt sich für die Mitglieder in den Gremien der Stadt Menden (Sauerland) die Verpflichtung, schriftlich Auskunft zu geben über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des
Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Menden (Sauerland) beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus der Stadt Menden, Neumarkt 5, 58706 Menden, Zimmer B 145, während der Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 8.15 bis 12.30 Uhr, donnerstags zu-sätzlich von 14.30 bis 17.30 Uhr) für jede Interessierte / jeden Interessierten in der Zeit vom 01.10.2025 bis 29.10.2025 zur Einsichtnahme aus.
Folgende Personen haben keine Auskünfte erteilt:
Herr Dennis Böcker
Herr Tanay Gönül
Herr Holger Hartnig
Herr Dirk Huhn
Herr Nils Karius
Herr Markus Kisler
Herr Peter Köhler
Menden, 30.09.2025
gez.
Dr. Roland Schröder
(Bürgermeister)