Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung eines Planfeststellungbeschlusses

Nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens hat der Hochsauerlandkreis der Fa. Calcit Edelsplitt Produktions GmbH & Co. KG in Arnsberg-Holzen die wasserrechtliche Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz erteilt. Der Plan umfasst die Herstellung eines Gewässers (Tagebau-Restsee) durch Betreiben einer Abgrabung. Mit dieser Abgrabung wird der bestehende Steinbruch in westliche Richtung erweitert und bis auf die bestehende Endsohle vertieft werden.

Den vollständigen Text der Bekanntmachung können Sie hier einsehen.

Die gesamten Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss können Sie hier herunterladen.