Bekanntmachung - Wahlbekanntmachung (Integrationsrat)

Am 14.09.2025 findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Menden (Sauerland) statt.

Die Wahl dauert von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr.

Die Wahl findet im Wahlraum: Büro und Zukunfts,Werk,Stadt, Südwall 35, 58706 Menden (Sauerland) statt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit 04.08.2025 bis 24.08.2025 übersandt werden, ist der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben.

Der Briefwahlvorstand tritt ab 12.00 Uhr im Städt. Gymnasium an der Hönne, Walramstraße 2 - 6, 58706 Menden (Sauerland) zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt im Wahlbezirk.

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die wahlberechtigte Person hat die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis - Unionsbürger einen gültige Identitätsausweis - zur Wahl mitzubringen, damit sie sich auf Verlangen ausweisen kann.

Gewählt wird mit amtlichem rosa Stimmzettel, den die Wählerinnen und Wähler beim Betreten des Wahlraums erhalten.

Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.

Die wahlberechtigte Person hat bei der Wahl des Integrationsrats eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Einzelbewerber und rechts von der Bezeichnung des Wahlbewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie gewählt worden ist.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein für die Wahl haben, können an der Wahl im Wahlbezirk teilnehmen, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in diesem Wahlbezirk
oder
b) durch Briefwahl.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen

  • einen amtlichen weißen Wahlschein,
  • einen amtlichen rosa Stimmzettel
  • einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag sowie
  • einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag beschaffen.

Der orangene Wahlbrief mit dem dazugehörenden Stimmzettel in dem verschlossenen grauen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen weißen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass dieser dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Abs.4 Kommunalwahlgesetz NW).

Die wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Menden, 12.08.2025

Der Bürgermeister
als Wahlleiter

gez. Dr. Roland Schröder
(Bürgermeister)

Zum Download der Wahlbekanntmachung (PDF-Datei)