Bekanntmachung - Wahlbezirkseinteilung

Gemäß § 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) in Verbindung mit § 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wahlordnung (KWahlO) in den zurzeit gültigen Fassungen wird hiermit bekanntgemacht, dass der Wahlausschuss der Stadt Menden (Sauerland) in seiner Sitzung am 06.11.2024 das Stadtgebiet für die Wahl des Rates der Stadt Menden (Sauerland) am 14.09.2025 gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG
in die nachfolgenden 22 Wahlbezirke eingeteilt hat.

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