Briefwahlunterlagen beantragen

Briefwahlunterlagen beantragen

Am Sonntag, den 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen statt. Etwaige notwendige Stichwahlen (Bürgermeister und/oder Landrat) finden am 28.09.2025 statt.

Weiterhin findet am 14.09.2025 in Menden auch die Wahl des Integrationsrates statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 23.08.2025 zugestellt werden. 

Ab sofort können Sie hier die Briefwahlunterlagen online beantragen. 

Briefwahlanträge können auch per Mail an wahlen@menden.de gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Ab dem 11.08.2025 wird das Briefwahlbüro im Rathaus, Ratssaal, Neumarkt 5 zu folgenden Zeiten geöffnet:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Mittwoch08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hier besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort Ihre Stimmen abzugeben. 

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

 

Wichtiger Hinweis

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, 12. September 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Versichert eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie/ er ihn verloren hat, kann ihr/ ihm bis zum Tage vor der Wahl (= Samstag, 13. September 2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Briefwahlunterlagen, bereit zum Versandt
Foto: Stadt Menden/Lück