Brut- und Setzzeit hat begonnen

Hunde sollten generell an die Leine genommen werden

Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen 1. März und 15. Juli eines jeden Jahres reagieren Wildtiere besonders empfindlich auf ihr Umfeld und dürfen daher nicht gestört werden. Freilaufende Hunde sind eine erhebliche Gefahr für Jungtiere. „Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Rücksichtnahme“, appelliert Manuela Schmidt, Leiterin Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Menden.
Dies ist ganz einfach und ohne Aufwand möglich: Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund generell an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen eine Menge Stress.
Ganz besonders betrifft dies die Ruhrauen (Bösperde/Halingen) und die Oeseteiche. Dort sind teils seltene Vogelarten beheimatet, deren Fortbestand gesichert werden will. An den Ruhrauen gilt bereits seit längerem eine Anleinpflicht. Auch im Bereich der Oeseteiche müssen Hunde im gesamten Bereich angeleint werden und sind vom Ufer und dem Wasser fern zu halten. Weitere Bereiche sind: Teile der Mendener Außenbezirke Schwitter Heide (südliches Ruhrgebiet einschließlich Naturschutzgebiet „Auf dem Stein"), Bösperde (Bahnlinie zwischen Märkische Straße und Bahnhof Bösperde, entlang der Hönne bis zur Einmündung Abtissenkamp), Lendringsen (Bieberpromenade).
„Das Anleinen von Hunden ist in diesen Bereichen Pflicht“, betont Manuela Schmidt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Sie fügt hinzu: „In anderen Bereichen der Stadt gibt es Orte, an denen Hunde frei laufen können. Wir bitten Sie, diese zu nutzen.“ In diesem Sinne bittet die Stadt Menden alle Bürgerinnen und Bürger durch rücksichtsvolles Verhalten mitzuhelfen, die heimische Tierwelt und Grünflächen zu schützen und zu erhalten.