Bürgerhaus: Grundlagen für Förderantrag liegen vor

Rechtzeitige Förderantragstellung nach Beschlussfassung durch Rat möglich

Die sprichwörtlich glühend heiße Nadel ist bei den Vorbereitungen zur Beantragung von Fördermitteln für den Umbau des Bürgersaalgebäudes wohl kaum abgekühlt. Denn die Frist für die Abgabe des Förderantrages läuft bekanntlich am 30. September 2020 aus. Seit dem Beschluss des Rates, einen Umbau anstelle eines Neubaus fördern zu lassen, ist nicht viel Zeit vergangen.

Jetzt, kurz vor Ende der Frist, können die notwendigen Unterlagen, Pläne, Kostenschätzungen - kurzum alles, was für den Förderantrag benötigt wird, der Politik zur finalen Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Hier soll noch einmal ausdrücklich betont werden, dass dies alles in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht alle Rädchen ineinandergegriffen hätten. Und das nahezu reibungslos. So konnte in vier Sitzungen des Arbeitskreises Bürgerhaus, bestehend aus Verwaltung, Politik und Bürgerinitiative konstruktiv an dem Projekt gearbeitet werden. Hier wurden auch Vorschläge aus der Bürgerschaft, kanalisiert durch die Bürgerinitiative, berücksichtigt und in die Planungen aufgenommen.

Trotz Corona konnten alle benötigten Fachplaner beauftragt werden, die per europaweiter Ausschreibung ermittelt werden mussten. Die beauftragten Fachunternehmen haben seitdem motiviert und dem straffen Zeitplan entsprechend gearbeitet.

So steht, seitens der Stadtverwaltung einer Realisierung nichts mehr im Wege, vorbehaltlich natürlich der politischen Beratung und der Förderung.

Daher sagt die Verwaltung ausdrücklich: Danke allen, die sich in diesen ambitionierten Prozess eingebracht haben.