Die Stadt Menden hat wie alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus Landesmitteln einen Pauschalbetrag erhalten, um damit kleinere Denkmalpflegemaßnahmen bezuschussen zu können.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, dem Erhalt der Denkmalsubstanz (Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen) und des Erscheinungsbildes oder der Wiederherstellung des ursprünglichen/bauzeitlichen Zustandes dienen. Auch Maßnahmen zur wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder Präsentation der Denkmäler sind förderfähig.
Nicht förderfähig hingegen sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen).
Für die durchzuführenden Arbeiten muss eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegen. Die Zuschussanträge bzw. die Anträge zu der denkmalrechtlichen Erlaubnis können formlos bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Menden gestellt werden. Dem Antrag sollten aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden (Fotos, Beschreibung der verwendeten Materialien, Angebote oder Kostenvoranschläge von Fachunternehmen).