Die Beistandschaft ist eine spezielle Form der rechtlichen und gerichtlichen Vertretung des minderjährigen Kindes hinsichtlich
Klärung der Abstammung (Vaterschaftsfeststellungen)
Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Sie kann von jedem Elternteil beantragt werden, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder bei bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge von demjenigen, bei dem das Kind überwiegend lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut.
Vor der Einrichtung einer Beistandschaft ist eine Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin erforderlich.
Darüber hinaus kann gemäß § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung zu folgenden Fragen in Anspruch genommen werden:
für Elternteile:
Feststellung der Vaterschaft
Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
Berechnung von Unterhaltsansprüchen
Beratung und Unterstützung hinsichtlich Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Hinweis: Bei Bedarf sind junge Volljährige dazu angehalten, sich eigenständig an die jeweilige Sachbearbeiterin zu wenden.
Zu den weiteren Aufgaben zählen:
Beurkundungen (kostenfrei) u.a. von
Vaterschaftsanerkennungen
Zustimmungserklärungen der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Gemeinsamen Sorgeerklärungen
Unterhaltsverpflichtungen
Anfragen aus dem Sorgerechtsregister
Ausstellung von „Negativbescheinigungen“ (Bescheinigung über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister)
Hinweis: Terminanfragen für vorgeburtliche Beurkundungen sind spätestens 1 Monat vor Entbindungstermin hier einzugehen. Die Terminvergabe erfolgt dann durch die zuständige Urkundsperson.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Frau Leiendecker
Buchstaben A-J, Sch, St
Frau Acar
Buchstaben K-Z, S
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes bzw. des antragstellenden Elternteils.
Weitere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.