Entwicklung des Bürgersaalgebäudes in Menden

Beratungen starten wieder in der kommenden Woche

Es ist ein viel diskutiertes Thema in Menden: das (gescheiterte) Bürgerhaus und die Zukunft des Bürgersaalgebäudes, mitten im Herzen der Stadt. Am kommenden Donnerstag, 27. Juni 2019, steht die Zukunft des Gebäudes zunächst auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen (bereits ab 16 Uhr). Die Stadtverwaltung hat zehn denkbare Varianten überprüft, um das Gebäude auch in Zukunft nutzen zu können. Dabei wurden auch die Auswirkungen auf das Umfeld, die Innenstadt und die gesamte Stadt berücksichtigt.

Jetzt steht eine Entscheidung an, die auch dringend getroffen werden muss. Denn die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadt eine letzte Frist gesetzt, um die ursprünglich beantragten Fördermittel von 3,04 Mio. Euro auch wirklich zu bekommen. Voraussetzung dafür, dass die Stadt dieses Geld auch wirklich erhält ist, dass die inhaltlichen Ziele, die bei der Planung für das ursprüngliche Bürgerhaus entwickelt wurden, auch weiterhin eine Rolle spielen. Ein Antrag auf die Fördergelder kann letztmalig am 30. September 2020 gestellt werden.

Alle zehn vorgeschlagenen Varianten wurden auch daraufhin geprüft, ob die Förderung sichergestellt ist. So wären u.a. die Variante 3c, die einen Antrag der SPD-Fraktion zum Abriss und Neubau mit einer anderen Nutzung vorsieht, oder ein reiner Parkplatz statt des Bürgersaalgebäudes nicht förderfähig. Daher empfiehlt die Verwaltung, diese Vorschläge nicht weiter zu verfolgen.

Nach Prüfung der zehn Varianten empfiehlt die Stadtverwaltung deshalb, die Varianten 2a oder 2b zu priorisieren. In der entsprechenden Drucksache werden die beiden Varianten wie folgt beschrieben: „2a Sanierung und Umbaumaßnahmen im bestehenden Bürgersaalgebäude mit dem Inhalt ‚Bürgerhaus‘“ oder „2b Sanierung und Umbaumaßnahmen im bestehenden Bürgersaalgebäude mit dem Inhalt ‚Bürgerhaus‘ inkl. geringfügiger baulicher Erweiterungen“.

Um das derzeitige Bürgersaalgebäude überhaupt und ohne Einschränkungen weiter nutzen zu können, muss das bereits genehmigte Brandschutzkonzept umgesetzt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 350.000 €, ohne dass sich dabei der Nutzwert des Gebäudes steigert. Sollte die Politik entscheiden, dass das Gebäude lediglich für einen Übergang von ein bis zwei Jahren weiter genutzt werden soll, wäre das Minimum an Brandschutzmaßnamen für ca. 50.000 € umsetzbar.

Nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen wird auch der Sozialausschuss am 1. Juli 2019 darüber beraten. Eine Entscheidung soll dann in der Ratssitzung am 2. Juli 2019 gefällt werden.

Blick Richtung Eingangsbereich des Bürgerhauses
Blick Richtung Eingangsbereich des Bürgerhauses Foto: WSG Menden