Entwurf der Haushaltssatzung 2024/2025 und Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat am 14. November 2023 den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2024/2025 zur Kenntnis genommen.

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) wird die von der Verwaltung vorgeschlagenen und aufgenommenen Veränderungen der Haushaltssatzung 2024/2025 bis zur Abschlussberatung im Rat in den Fraktionen sowie fraktionsübergreifend beraten.

Gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2024/2025 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Menden (Sauerland), Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden, Abteilung Finanzverwaltung, Zimmer A 211, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8:15 bis 12:30 Uhr; donnerstags 14:30 bis 17:30 Uhr) öffentlich aus.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 16.11.2023 bis zum 06.12.2023 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der o.g. Auslegungsstelle erheben.