Gemeinnützige oder gewerbliche Sammler von Altkleidern müssen in Menden jetzt wieder eine Sondernutzung beantragen. Ohne diese dürfen keine Altkleidercontainer im Stadtgebiet aufgestellt werden.
Die Stadt Menden (Sauerland) hatte die Aufstellung solcher Container im Standortkonzept und in der Ermessensrichtlinie festgelegt, die am 24.09.2024 in Kraft getreten sind. Darin ist auch geregelt, dass die Erlaubnis für Altkleidercontainer für einen Zeitraum von zwei Jahren befristet ist. So beginnt jetzt, am 01.01.2027 die nächste Sondernutzungsperiode. Gemeinnützige und gewerbliche Sammler haben bis zum 31.10.2026 Zeit, einen Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis zu stellen. Die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt anschließend im Losverfahren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht und vollständig eingegangene Antragsunterlagen bei der Stadt Menden (Sauerland) berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Standortkonzept sowie der Ermessensrichtline finden Sie unter
https://www.menden.de/leben-in-menden/umwelt-immobilienservice/abfall