Hallenbad-Kassiererinnen schauen Niemandem ins Portemonnaie

Stellungnahme zur Berichterstattung in der Westfalenpost Menden

„Eine finanzielle Ermäßigung gibt es aufgrund von finanziellen Nöten.“ Das stellt Stadtkämmerer und Sozialdezernent Uwe Siemonsmeier klar. „Für Menschen mit Behinderung ist die Barrierefreiheit viel wichtiger“, so Siemonsmeier weiter. Und gerade im Bereich Barrierefreiheit hat die Stadt Menden viel getan und tut auch in Zukunft vieles. So ist z.B. die Veranstaltung „danceKlusion“ aus dem Kalender nicht mehr weg zu denken, städtische Neubauten ohne einen barrierefreien Zugang sind undenkbar und auch die Gebäude im Bestand werden nach und nach umgerüstet, wenn sie es nicht bereits sind. So sind unter anderem die Aufzüge im neuen und alten Rathaus bereits umgebaut, die Bushaltestellen im Stadtgebiet werden barrierefrei umgebaut, wie z.B. aktuell die Haltestelle „Battenfeld“.


Daher stellt sich die Stadtverwaltung, allen voran die für das Hallenbad zuständige Sportverwaltung dem öffentlich entstandenen Eindruck, schwerbehinderte Personen müssten vor dem Besuch im Hallenbad an der Kasse einen Einkommensnachweis vorzeigen, entgegen. „Der Eindruck, dass die Kassiererinnen den Besuchern sinnbildlich ins Portemonnaie schauen, ist schlichtweg falsch“, so Siemonsmeier. Die sozialpolitisch durch den Rat der Stadt beschlossene Ermäßigung für den Besuch städtischer Einrichtungen, von dem nicht nur das Hallenbad, sondern auch weitere städtische Einrichtungen, wie z.B. Musikschule, Bücherei, Museum und Theater betroffen sind, richten sich dem Grunde nach an einkommensschwache Personengruppen.


„Im Grunde hätte es eine Regelung hinsichtlich einer Schwerbehinderung bislang gar nicht gebraucht“, sagt Siemonsmeier. Denn der sozialpolitische Wille ziele darauf ab, finanzielle Barrieren für den Zugang öffentlicher Einrichtungen zu beseitigen. „Bauliche Barrieren sind im Hallenbad längst beseitigt, so dass Menschen mit Behinderung direkt von den für sie reservierten Parkplätzen mit dem Aufzug und dem zuletzt angeschafften Lifter ins Wasser kommen können.“


Der Nachweis einer Berechtigung zum ermäßigten Zugang städtischer Einrichtungen erfolgt nicht vor Ort bei Betreten, sondern gegenüber der Sozialverwaltung im Rathaus, die eine entsprechende ein Jahr gültige Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung ist an der Kasse des Hallenbades bzw. an anderen Einrichtungen vorzulegen, wenn der ermäßigte Eintritt angestrebt wird.


„Wir werden nun die entsprechenden Anträge von CDU und SPD dazu nutzen, um gemeinsam mit der Politik nach Schwachstellen und weiteren Barrieren in Menden zu schauen. Uns also mit der Frage zu beschäftigen: wo gibt es Barrieren und welche Angebote sind für Menschen mit Behinderung noch nicht erreichbar?“, so Siemonsmeier.

Das städtische Hallenbad von außen
Foto: Stadt Menden