Sie sind eine schöne Tradition: Osterfeuer. Auch in Menden brennen rund um das Osterfest wieder zahlreiche Osterfeuer, klein und groß. Die Stadt Menden möchte zum Erhalt dieser Tradition beitragen und gestattet das geplante Abbrennen von Osterfeuern - unter Beachtung gewisser Vorgaben. Denn: Niemand soll sich dadurch belästigt fühlen oder gar in Gefahr gebracht werden.
Osterfeuer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Durchführung müssen Organisationen und Vereine ihr Osterfeuer, das der Brauchtumspflege dient, schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Menden anmelden. Dies ist online über das Service-Portal der Stadt Menden unter dem Punkt „Brauchtumsfeuer - Anmeldung“ möglich. Dort ist ebenso das Antragsformular als pdf-Dokument zu finden. Die Feuer dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Anmeldungen müssen in diesem Jahr bis zum Freitag, 4. April, vorliegen.
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie etwa beschichtetes und behandeltes Holz (hierunter fallen übrigens auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.) oder Altreifen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Es besteht zudem die Pflicht, die Feuerstelle erst kurze Zeit vor dem Anzünden aufzuschichten und das Material vor dem Abbrennen umzuschichten, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Bei Rückfragen können sich Interessierte per E-Mail an das Team Sicherheit und Ordnung unter ordnungsamt@menden.de wenden.