"Leitlinie für nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung in Menden"

Beteiligung von Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit

Der weltweite Klimawandel hat unmittelbare Auswirkungen auf uns alle. Wir alle müssen unser Handeln auf den Klimaschutz hin überprüfen, so auch die Stadt Menden selbst. Vor diesem Hintergrund wurde bereits 2013 ein Klimaschutzkonzept erarbeitet, um Maßnahmen gegen den Klimawandel auch in Menden auf den Weg zu bringen.

Als ein weiterer Baustein, um dem Klimawandel auf kommunaler Ebene zu begegnen, liegt nun die „Leitlinie für nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung“ in der Entwurfsfassung vor. Diese Leitlinie legt die Planungs- und Regelungserfordernisse für eine klimagerechte und nachhaltige Stadtplanung in der Stadt Menden (Sauerland) fest.

In einem Workshop mit Vertreter*innen der politischen Fraktionen und deren anschließend eingegangenen Stellungnahmen wurden die Inhalte der Leitlinie bereits vertieft, diskutiert und angepasst. Darauf aufbauend hat der Ausschuss für Planen und Bauen beschlossen, dass auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsfassung der „Leitlinie für nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung“ eine Beteiligung von Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit erfolgen soll.

Diese Beteiligung wird nun in der Zeit vom 14.02 bis einschl. 18.03.2022 durchgeführt.

Die Entwurfsfassung der Leitlinie kann in diesem Zeitraum hier eingesehen werden.

Zusätzlich wird die Entwurfsfassung der „Leitlinie für nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung“ bei der Stadt Menden, Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 3. Obergeschoss, in Flurzone C öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Sie Ihre Ideen, Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich, über das vorbereitete Formular im Internet oder per Email an planung@menden.de senden.
Ihre eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und fließen in die weitere Beratung zur „Leitlinie für nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung“ ein.

Abschließend soll die „Leitlinie für nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung“ durch einen Beschluss des Rates der Stadt Menden (Sauerland) bindend für sämtliche städtebauliche Planungen in Menden, sowohl für Planungen von einzelnen Eigentümern und Investoren als auch von der Stadt Menden (Sauerland) selbst, werden.