Leitmecke/Bürgermeister-Rau-Straße: Neue Parkregelung

Parken ab sofort nur noch in ausgewiesenen Bereichen zulässig

Im Bereich Leitmecke/Bürgermeister-Rau-Straße gilt ab sofort ein eingeschränktes Halteverbot. Verkehrsschilder weisen darauf hin, dass in dieser Zone nur das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Demnach können Verkehrsteilnehmer ab sofort nur noch an den ausgezeichneten Parkflächen auf dem Parkplatz an der Leitmecke parken. 

Hintergrund ist, dass Straßen immer eine Restbreite von 3,05 m aufweisen müssen, auch wenn dort Fahrzeuge parken. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass zum Beispiel auch Rettungsfahrzeuge diese Straßen problemlos passieren können. Da der Zugang zum Freibad und auch dem angrenzenden Waldgebiet in Notfällen jederzeit möglich sein muss, ist jetzt seitens der Stadt Menden eine eindeutige Regelung getroffen worden. So haben Anlieger Gewissheit, wo sie parken dürfen und müssen sich keine Gedanken machen, ob die Fahrbahn neben ihrem parkenden Fahrzeug breit genug ist.