Masketragen in der Innenstadt

Hinweise des Ordnungsamtes

Immer wieder erreichen das Ordnungsamt Fragen zum Thema „Masketragen in der Innenstadt“. Gibt es eine Maskenpflicht und wenn ja, wo gilt diese? Welche Regelungen bestehen für andere Bereiche, an denen sich jetzt wieder mehr Menschen begegnen? Diese Fragen möchte das Ordnungsamt der Stadt Menden gerne beantworten.

Per Allgemeinverfügung hat die Stadt zurzeit ausschließlich eine Maskenpflicht auf den Schulwegen, die auch über den 4. Juni 2021 hinaus verlängert werden soll, wenn die Schulen wieder in den Präsenzunterricht wechseln.

In der Innenstadt gilt seitens der Stadt nach wie vor eine Maskenempfehlung, da bei der Verpflichtung immer die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Aber: Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung ist das Tragen einer Alltagsmaske verpflichtend

  • Auf Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Außenbereich
  • im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf den Wegen zum Geschäft innerhalb von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen
  • auf Spielplätzen

Das bedeutet, dass in vielen Bereichen von z.B. Unnaer Straße, Hauptstraße, Kolpingstraße und Lendringser Hauptstraße eine Maske getragen muss, allein aufgrund der Abstände zu den Geschäften. Um „auf Nummer Sicher“ zu gehen empfiehlt die Stadtverwaltung daher nach wie vor das Tragen einer Maske in diesen Bereichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.menden.de/corona-info 

Foto: Stadt Menden