Neue Bauordnung für NRW: das sollten Sie beachten

Neuregelung macht vieles nur auf den ersten Blick einfacher

Die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings lassen nicht nur die letzten Schneeberge schmelzen, sie wecken auch die Natur zu neuem Leben. Auch die Natur des emsigen Heimwerkers erwacht pünktlich zum Frühjahrsbeginn zu neuem Tatendrang. Viele haben den Winter genutzt und womöglich auch die nächsten Großprojekte an Haus und Garten geplant und ausgetüftelt.

Wer nun zum Beispiel eine neue Gartenhütte, ein Carport, einen Wintergarten oder ähnliches plant und bauen möchte, der kann das seit dem 1. Januar 2019, auf den ersten Blick, auch mit weniger bürokratischem Aufwand tun. Denn seit Jahresbeginn gilt die neue Bauordnung für das Land NRW. Einige Bauwerke benötigen dadurch keine eigene Baugenehmigung mehr und könnten vermeintlich einfach so aufgestellt werden.

Eigentlich, sagt die Bauordnung der Stadtverwaltung Menden. Denn was auf den ersten Blick laut Bauordnung genehmigungsfrei ist, kann schnell an anderen Hürden scheitern oder zumindest wackeln. Denn auch planungsrechtlich muss z.B. der Klassiker „Carport“ passen. Auch Faktoren wie die Grenzbebauung oder die Höhe sind zu berücksichtigen. Trotz der neuen Bauordnung sind so noch viele Aspekte zu beachtet werden. Schnell wird dann ein eigentlich genehmigungsfreier Bau unzulässig. Und dann ist der Aufwand deutlich höher. Daher bietet die Bauordnung der Stadt kostenlos Beratung an. Und das am besten bevor gebaut wird. Denn sollte es dann doch zum Streitfall z.B. unter Nachbarn kommen, haben die „Carport-Bauherren“ nichts in der Hand. Vorher hatten sie immerhin die Baugenehmigung. Jetzt, bei genehmigungsfreien Bauten, steht der Besitzer ohne alles da und muss im schlimmsten Fall Carport, Gartenhütte, Wintergarten oder Terrassenüberdachung wieder abbauen. Da ist es besser sich vorher einmal beraten zu lassen anstatt hinterher das Zehnfache an Aufwand zu haben.

Wer sich beraten lassen möchte, der kann z.B. per Email unter bauordnung@menden.de einen Termin vereinbaren oder sich schon im Vorfeld auf der Internetseite www.menden.de/baugenehmigungen informieren.
So kann dann auch das Frühjahr kommen und der Tatendrang des Heimwerkers kann ohne Hürden ausgelebt werden.

Foto: Stadt Menden