Derzeit wird im Bereich des Fuchshöhlenwegs im Lahrfeld ein Funkmast errichtet. Es handelt sich dabei um ein privates Bauvorhaben der Deutsche Telekom. Das Vorhaben dient der Verbesserung der Kommunikationsinfrastruktur. Eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung stärkt die Stadt Menden als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort. In Verbindung mit dem aktuell laufenden Glasfaserausbau wird eine breite Verfügbarkeit einer zukunftsfähigen Datenversorgung sichergestellt.
Die Stadt Menden hat daher ein großes Interesse an einer funktionierenden und leistungsstarken Mobilfunkabdeckung im gesamten Stadtgebiet, so dass der Ausbau der Infrastruktur grundsätzlich begrüßt und unterstützt wird.
Die Gesetzgeber haben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland inzwischen einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt und die planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechend stark gelockert. Viele Vorhaben sind inzwischen baurechtlich privilegiert und verfahrensfrei, so dass häufig kein Einfluss auf die Standortwahl besteht. Seit dieser Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes existieren auch mehrere Telekommunikationsanbieter, die jeweils eigene Mobilfunknetze aufgebaut haben und betreiben.
Nicht alle Standorte, die aus technischer Sicht erforderlich sind, stoßen dabei auf Zustimmung von angrenzenden Anliegern. Der Zielkonflikt zwischen technischer Entwicklung und individuellen Interessen Betroffener ist nicht immer vollständig lösbar. Die Stadt Menden prüft allerdings in allen Fällen, ob Bauvorhaben im baurechtlichen Sinne „rücksichtslos“ gegenüber der Nachbarbebauung sind.
Eine Bürgerbeteiligung ist in derartigen Verfahren in der Bauordnung gesetzlich nicht vorgesehen. Daher gibt es im Falle des Funkmastprojekts keinen Beschluss des Rates oder eines Ausschusses der Stadt Menden. Zur frühzeitigen Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgte eine öffentliche Mitteilung über die Errichtung des Mastes in der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 21.03.2024. Dort wurde das Vorhaben anhand von Luftbildern, Lage- und Ansichtsplänen detailliert vorgestellt. Die Vermietung der Fläche durch die Stadt Menden an den Betreiber erfolgte ebenfalls in Abstimmung mit der Politik. In Bezug auf die an diesem Standort notwendige Waldumwandlung wurde das Regionalforstamt Märkisches Sauerland um Genehmigung gebeten, die auch erteilt wurde. Der vorgenommene Eingriff wird gemäß den Vorgaben ausgeglichen.