Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, um auf diese Art und Weise ein gerichtliches Vorgehen gegeneinander zu vermeiden. Es ist nicht die Aufgabe der Schiedsperson zu richten, d.h. ein Urteil zu fällen. Diese Aufgabe bleibt ausschließlich den Richtern vorbehalten. Eine Schiedsperson sucht vielmehr nach Lösungen, die beide Parteien annehmen können. Die Arbeit einer Schiedsperson findet im Vorfeld auch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung statt und kann somit zu einer Entlastung der Gerichte führen. Das Schiedswesen untersteht der Justiz; allerdings haben die Gemeinden die Wahl der Schiedspersonen zu veranlassen, die nach dem Schiedsamtsgesetz auch von der Gemeindevertretung vorgenommen wird.
Für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden- Süd (Ortsteile Asbeck, Lendringsen, Oesbern) wird eine neue Schiedsperson gesucht.
Die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers Dirk Aßmann endet am 19.10.2025. Herr Aßmann war seit 2020 im Amt und steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
Die Amtszeit ist auf fünf Jahre befristet. Sie umfasst den Zeitraum vom 20.10.25 bis 19.10.30.
Für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden-Nord wird ebenfalls eine Schiedsperson gesucht.
Die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers Dieter Mattick endet ebenfalls am 19.10.25. Herr Mattick ist ebenfalls seit 2020 im Amt und hat seine Bereitschaft erklärt, auch für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung zu stehen, falls die Wahl auf ihn fallen sollte.
Die Amtszeit ist auf fünf Jahre befristet. Sie umfasst den Zeitraum vom 20.10.25 - 19.10.30.
Es hat eine öffentliche Bekanntgabe der auszuschreibenden Stellen zu erfolgen.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.
Bewerber für dieses Amt müssen gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann daher nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht bzw. dessen Vermögen durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung beschränkt ist.
Die Bewerber sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und im jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Zur Schiedsperson soll ferner nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Menden gewählt. Eine persönliche Vorstellung soll vorab im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.
Bewerbungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Zeit vom 31.03. - 30.04.2025 wie folgt möglich:
Eine schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Neumarkt 5, 58706 Menden. Die Bewerbung muss den vollständigen Namen, Vornamen, ggfls. Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf enthalten. Sie muss die Erklärung enthalten, dass die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt wurde und keine Beschränkung in der Verfügungsgewalt über eigenes Vermögen durch gerichtliche Anordnung vorliegt. Ferner kann freiwillig bestätigt werden, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird, sowie die Bewerbung um eine Begründung ergänzt werden.
Mündliche Bewerbungen zur Niederschrift können nach vorheriger Terminabsprache (unter Tel. 02373 903-1547 oder per mail unter recht@menden.de) bei der Stadtverwaltung Menden (Sauerland), Rechtsabteilung, Zimmer A 309, vormittags in der Zeit von 8.15 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags nachmittags von 14.30 bis 17.30 Uhr entgegengenommen werden.
Bewerbungen interessierter Personen für beide Ehrenämter sehen wir gern entgegen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30.04.2025.