Schutzstreifen Balver Straße

Umsetzung des Radverkehrskonzeptes: Markierungsarbeiten zwischen Einmündung Twiete und Rauherfeld

Es werden die ersten ihrer Art: seit gestern (28. März) werden an der Balver Straße zwischen der Einmündung in die Straßen Twiete und Rauherfeld sogenannte Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Heute sollen die Streifen bereits fertig werden. Sie sind Teil des Radverkehrskonzeptes für Menden, das im Jahr 2017 beschlossen wurde. Seitdem wird das Konzept Stück für Stück in die Tat umgesetzt.

Das Problem entlang der Balver Straße war, dass die vorhandenen Radwege viel zu schmal angelegt wurden. So kam es dort immer wieder zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrer. Oft kam es für die Radler auch zu gefährlichen Situationen an den zahlreichen Grundstücksausfahrten. Um in diesem Bereich mit einem „klassischen“ Radweg Abhilfe zu schaffen, reicht der Platz allerdings nicht aus: die Fahrbahn ist nicht breit genug für einen separaten Radstreifen. Die einzige Lösung, um den Radverkehr sicherer zu machen, ist daher der Schutzstreifen.

Und diese neuen Streifen werden nicht die Einzigen bleiben: Auf der Lendringser Hauptstraße, zwischen „Kress-Kreisel“ und dem neuen Mini-Kreisel am Bieberberg, werden in Kürze ebenfalls Schutzstreifen markiert.

Diese Schutzstreifen haben sich in vielen Städten bewährt. Auch in den Nachbarstädten von Menden sind sie mittlerweile weit verbreitet (z. B. Arnsberg, Unna). Die Führung auf der Fahrbahn berücksichtigt dabei auch die höheren Geschwindigkeiten des Radverkehrs – nicht zuletzt wegen der rasant zunehmenden Zahl von Pedelecs und E-Bikes. Das Prinzip ist einfach: statt auf dem Gehweg über einen Radstreifen zu fahren, teilen sich die Fahrradfahrer nun die Straße mit dem motorisierten Verkehr. Hierfür ist die Balver Straße breit genug, so dass der Platz zwischen den Schutzstreifen für die Begegnung zweier PKW ausreicht. Kommt ein Lkw oder Bus entgegen, darf kurzzeitig auf den Schutzstreifen ausgewichen werden. Allerdings nur, wenn keine Radfahrer gefährdet werden.

Für Schutzstreifen gelten zudem einige besondere Regelungen:
Der Schutzstreifen ...

  • … ist Teil der Fahrbahn und mit einer schmalen, weiß gestrichelten Linie markiert.
  • … ist zusätzlich mit dem Sinnbild „Fahrrad“ markiert.
  • … wird von Radfahrern genauso wie die Straße benutzt. Es gelten die gleichen Verkehrsregeln.
  • … darf von Autofahrern nur kurzzeitig in Ausnahmefällen befahren werden, wenn dort kein Radfahrer unterwegs ist.
  • … darf nicht zum Parken genutzt werden.

Im Bereich der Abbiegestreifen zur Kreuzung Battenfeld reicht der Platz für solche Schutzstreifen allerdings nicht aus. Radfahrern, die in Richtung Innenstadt fahren, wird empfohlen vorher in die Schützenstraße oder die Twiete abzubiegen. Diese Streckenalternative wird in Kürze auch entsprechend durch Wegweiser ausgeschildert werden.

Foto: Stadt Menden