Mit großen Schritten nähert sich nicht nur das Weihnachtsfest, auch das neue Jahr steht in den Startlöchern. Erfahrungsgemäß feiern viele Mendenerinnen und Mendener den Jahreswechsel mit einem bunten Feuerwerk. Dabei gibt es allerdings einige Dinge zu beachten, um niemanden zu gefährden und möglichst sicher ins neue Jahr zu kommen.
Ohne Ausnahme gesetzlich verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Außerdem ist es nicht zulässig, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerk zu zünden. „Ein durch Feuerwerk entstehender Brand gefährdet nicht nur die dort wohnenden Menschen, sondern würde auch unschätzbare ideelle und materielle Werte zerstören,“ betont Manuela Schmidt, Abteilungsleiterin Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung. Und weiter: „Sollte dennoch ein Brand entstehen, zögern Sie nicht, den Notruf über die 112 zu informieren.“
Zudem werden die Anwohnerinnen und Anwohner grundsätzlich um Rücksichtnahme auf Tiere gebeten. Im Umfeld entsprechender Gebäude, Höfe, Anlagen oder in Naturschutzgebieten sollten möglichst kein Feuerwerk und keine Knallkörper gezündet werden. Polizei und Ordnungsbehörde werden selbstverständlich an Silvester im Einsatz sein. „Auch in diesem Jahr wollen wir den Jahreswechsel für die Mendenerinnen und Mendener so sicher wie möglich machen. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Menschen gut und friedlich ins neue Jahr kommen“, so Schmidt abschließend.
Die Stadtverwaltung hofft, mit diesen Hinweisen zu einem sicheren und harmonischen Jahreswechsel beizutragen und wünscht bereits jetzt allen Mendenerinnen und Mendenern einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Hier noch einige Hinweise unserer Feuerwher Menden zum sicheren Umgang mit Pyrotechnik:
- Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus
Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, aus Fenstern, von Balkonen oder auf Personen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben. - Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung
Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel und erteilt diesen, nach bestandenem Test, eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden – Sicherheitsrisiko! Der Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich! - Verwenden Sie ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel
Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/ Neujahr oder die ganzjährige Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.). - Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel – hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden. Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur Ihrer Bestimmung gerecht und zünden Sie diese niemals in der Hand. Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. - Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen
Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät. - Sichere Umgebung
Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen! Hier müssen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden davon tragen könnten. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden (Gartenmöbel etc.). Schließen Sie eventuell vorhandene Mülltonnen und schließen Sie diese gegebenenfalls (wenn möglich) ab. In der Silvesternacht empfiehlt es sich, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen) zu schließen. So können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden. - Vorrat in Sicherheit bringen
Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikel niemals direkt am Körper (Jackentasche etc.), sondern lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder abgedeckt/ verschlossen werden. - Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor
Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.), und/oder Feuerlöschern. Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist. - Gefahr droht – Platz schaffen
Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende Erstversorgung (Haus- oder KFZ-Verbandskasten), kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken Sie diese steril ab.
Sollte es zu einem Brand kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über den NOTRUF 112.
Sorgen Sie dafür, dass der Anfahrtsweg für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern und anderem Gegenständen ist und weisen die Rettungskräfte ein. Sorgen Sie für die Einsatzkräfte nicht für zusätzliche Gefahren durch Feuerwerkskörper!
Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Darüber hinaus muss dies außerhalb des Jahreswechsels angemeldet werden –ansonsten sind Bußgelder möglich!