Sportfördermittel für 2018 bis Ende April beantragen

Zuwendung von Jugendfördermitteln für Sportvereine und -abteilungen

Die Abteilung Schule, Sport und Soziales weist alle Mendener Sportvereine bzw. Abteilungen darauf hin, dass die Anträge auf Zuwendung von Jugendfördermitteln bis zum 30.04. bei der Stadtverwaltung einzureichen sind. Als Anlage ist der Bestandserhebungsbogen an den LSB NRW zum 31.01.2018 beizufügen.

Aufgrund des umzusetzenden Haushaltssicherungskonzeptes werden nur noch Jugendfördermittel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgezahlt.

Der Antrag kann im Internet unter www.stadt-menden.de angefordert werden.

Diese Regelung gilt auch für Antragsteller des vergangenen Jahres, denen die Unterlagen nicht mehr unaufgefordert zugesandt werden. Anträge, die nach dem 30.04. eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.