Stadt Menden verschickt 23.000 Steuerbescheide

Aktuelle Hinweise im beiliegenden roten Infoblatt

Zu Beginn des neuen Jahres 2019 gibt es eine erfreuliche Nachricht für die Ein-Personen-Haushalte in Menden, die in der Vergangenheit auf Antrag eine Reduzierung der Abfallgebühr für das jeweils zurückliegende Jahr beanspruchen konnten. In der Neufassung der Abfallgebührensatzung ab 1. Januar 2019 ist nunmehr geregelt, dass ein einmal gestellter Antrag auch für die Folgejahre fort gilt, soweit sich keine Änderungen in den Voraussetzungen für eine Reduzierung ergeben haben. War also im Jahr 2018 eine Gebührenermäßigung ausgesprochen, wird sie nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Steuerverwaltung von Amts wegen weitergewährt, ohne dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss. Lediglich für all diejenigen, die erstmals in den Genuss dieser Ermäßigung kommen wollen, besteht eine Antragspflicht. Dieser Antrag ist bis spätestens zum 31. März 2019 zu stellen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Menden aufrufbar oder im Rathaus zu erhalten.

Für alle Bürger und Gewerbetreibende gibt es ebenfalls eine erfreuliche Nachricht zum Jahresbeginn: Steuerliche Änderungen gibt es auch in diesem Jahr nicht! Lediglich bei den Gebühren für Abwasser, Niederschlagswasser und Abfall erfolgen kleine kalkulatorische Angleichungen, die sich aber nur im Cent-Bereich bewegen.

Darüber und über die grundsätzlichen Abgaben für das neue Jahr werden, gegen Ende dieser Woche, viele Mendener Haushalte und Firmen per Post von der Stadt informiert. Die Post verteilt in diesen Tagen nahezu 23.000 Bescheide für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie Zweitwohnungssteuer.

Mit diesen Bescheiden, die am 11. Januar 2019 versendet werden, erhalten die abgabepflichtigen Bürger sowie Gewerbetreibenden zum Jahresbeginn wieder rechtzeitig einen Überblick über die Höhe der Steuer- und Gebührenforderungen ihrer Kommune für das Jahr 2019. Mit im Umschlag befindet sich auch wieder das rote Infoblättchen. Neben den vergleichenden Steuer- und Gebührensätzen enthält dieses rote Informationsblatt wieder zahlreiche Hinweise rund um die Themen Grundsteuer und grundstücksbezogene Gebühren.

In der Regel sind diese Abgaben auf vier Zahlungstermine im Jahr verteilt und jeweils zur Mitte des Quartals an die Stadtkasse zu zahlen (15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November). Ausnahme ist die Hundesteuer mit einem Zahlungstermin sofort am 15. Februar.

Sollten sich Ihre Fragen nicht vollständig über das Infoblatt beantworten lassen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung gerne weiter. Mit dem “Team Steuern“ sollte auf jeden Fall Kontakt aufgenommen werden, wenn der erwartete Steuerbescheid nicht bis zum Ende der 3. KW im Briefkasten war.

Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung im Rathaus problemlos über die in den Bescheiden aufgeführten Telefonnummern zu erreichen. Erfahrungsgemäß ist der Telefonansturm gerade in der 3. und 4. KW besonders hoch. Deshalb bitten wir um Verständnis, wenn der zuständige Mitarbeiter nicht sofort erreichbar ist, weil er gerade einem anderen ratsuchenden Bürger Auskunft erteilt.

Änderungsmitteilungen, Anträge oder sonstige Hinweise können aber auch schriftlich per E-Mail an steuerabteilung@menden.de oder an die Faxnummer, die in jedem Bescheid aufgeführt ist, geschickt werden.

Foto: Stadt Menden