Am Mittwoch, 11. Dezember, um 9 Uhr werden erneut drei Stolpersteine in der Mendener Innenstadt durch den Künstler Gunter Demnig verlegt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an dieser Veranstaltung in Gedenken an die Opfer der NS-Zeit teilzunehmen.
Der neunte Jahrgang der Gesamtschule Menden hat sich, unter der Leitung von Katrin Kemper, mit der Geschichte der jüdischen Familien Busack und Keijzer auseinandergesetzt. Bei der Recherchearbeit wurden sie unterstützt von Stephan Reisloh, Leiter des Archivs der Stadt Menden. Gesetzt werden die Steine an der Wasserstraße 5 sowie an der Hauptstraße 52. Die Kosten für die drei Stolpersteine aus Messing (96x96mm) hat Herr Oberkampf übernommen.
David Busack (geb. 1891) lebte gemeinsam mit seiner Frau Emma von Düren (geb. 1890) und ihren zwei Kindern, Therese und August, an der Wasserstraße 5. In der Pogromnacht wurde er in Schutzhaft genommen und in ein Berliner KZ verschleppt. Nach einer zwischenzeitlichen Entlassung wurde er am 09.08.1942 erneut verhaftet und in das KZ Mauthausen deportiert, wo er dann knapp zwei Wochen später (23.10.1942) ermordet wurde.
Johanna (geb. 1881) und Benjamin Keijzer (geb. 1881), welcher ursprünglich aus den Niederlanden stammte, lebten zusammen an der Hauptstraße 52 oberhalb ihres Schuhgeschäftes. Obwohl ausländische Juden vom Boykott ausgeschlossen wurden, wurden die Eheleute gezwungen, ihr Schuhgeschäft zu schließen. Die NSDAP machte dies rückgängig, sodass das Schuhgeschäft wieder öffnen durfte. 1936 suchte Familie Keijzer Schutz in den Niederlanden. Von dort wurden die Keijzers am 19.05.1944 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet.
Stolpersteine erinnern an ihrem einstigen Wohnort an das Schicksal der Menschen, die in der NS-Zeit verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Mittlerweile gibt es über 50.000 Stolpersteine europaweit. Sie sind damit das größte dezentrale Mahnmal der Welt. Mit jedem einzelnen Stolperstein wird in Erinnerung gerufen, dass diese Menschen einstmals Mitbürger waren. Die Mahnung am „Ort des Erinnerns“ an der Hochstraße wird auf diese Weise sinnvoll ergänzt.