Temporäres Einfahrts- und Durchfahrtsverbot am Schulzentrum

Verkehrsregelnde Maßnahme ab 7. Januar 2025

Die Stadt Menden wird ab Januar 2025 eine neue verkehrsregelnde Maßnahme in der Windthorststraße einführen, um die Verkehrssituation rund um das Mendener Schulzentrum zu verbessern und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Konkret handelt es sich um ein temporäres Einfahrts- und Durchfahrtsverbot für jeweils zwei Stunden täglich – von 7.15 bis 8.15 Uhr sowie von 12.30 bis 13.30 Uhr.

„Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler hat für uns höchste Priorität. Nach intensiver Beobachtung der Verkehrssituation und der Erprobung verschiedener Maßnahmen ist es nun notwendig, eine weitere Maßnahme umzusetzen, um gefährliche Situationen im Bereich des Schulzentrums zu entschärfen“, erläutert Manuela Schmidt, Abteilungsleiterin Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung. Auch der Austausch im Arbeitskreis Verkehrssicherheit an Schulen, der in diesem Jahr seine Arbeit aufgenommen hat, verdeutlichte erneut, wie wichtig eine Entschärfung der Verkehrssituation in diesem Bereich ist.

Warum diese Maßnahme notwendig ist

In den letzten Monaten hat die Stadt Menden gemeinsam mit der Polizei und den Schulleitungen bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit zu erhöhen. Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Kontrollen, die Einrichtung einer Eltern-Haltezone und die Verlegung von zwei Buslinien. Leider konnten diese Maßnahmen die brenzligen Situationen, die insbesondere morgens und mittags zwischen Fahrzeugen, Bussen sowie Schülerinnen und Schülern entstehen, nicht ausreichend verbessern. 

Es ist der Stadtverwaltung daher ein Anliegen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, durch die sich alle Beteiligten eine Entschärfung der Verkehrssituation zu Schulbeginn und Schulschluss versprechen. Besonders wichtig: Es soll nicht erst agiert werden, wenn es zu einem Unfall o.ä. gekommen ist. 

Details zur neuen Regelung

Das Einfahrts- und Durchfahrtsverbot wird an Werktagen in den beiden oben genannten Zeiträumen durchgesetzt. In diesen Zeiten wird der Verkehr aus der Windthorststraße herausgehalten, um eine sichere Umgebung für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Außerhalb dieser Zeitfenster wird der Verkehr wie gewohnt fließen. Die verkehrsregelnde Maßnahme betrifft den Abschnitt der Windthorststraße oberhalb der Einmündungen zur Gisbert-Kranz-Straße und zum Vinckeweg sowie die Bürgermeister-Rau-Straße. Zusätzlich werden außerhalb dieses Bereichs weitere Eltern-Haltezonen eingerichtet.

Zum Start dieser verkehrsregelnden Maßnahme werden die Mitarbeitenden des Teams Sicherheit und Ordnung verstärkt im Bereich des Schulzentrums aktiv sein, um über die Anpassung zu informieren. Selbstverständlich ist es dort möglich, die Mitarbeitenden direkt anzusprechen, wenn Probleme auftreten oder es Anregungen gibt. Schmidt betont: „Wir bedanken uns für die vielen Anregungen, die uns bereits erreicht haben. Wir können die Bedenken sehr gut verstehen, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler hat für uns allerdings oberste Priorität.“

Alternativen und Prüfung alternativer Maßnahmen

Die Stadtverwaltung hat verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft. In einem Arbeitskreis, der sich mit der Verkehrssituation an Mendener Schulen befasste, wurden drei Konzepte entwickelt:

  • Ein temporäres Einfahrts- und Durchfahrtsverbot während der Stoßzeiten.
  • Die Einrichtung einer Einbahnstraße bergabwärts.
  • Eine temporäre Schulstraße mit beidseitigem Einfahrts- und Durchfahrtsverbot.

Nach eingehender Prüfung und Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Verkehrssituation wurde entschieden, die erste Variante umzusetzen. Diese Lösung soll dafür sorgen, dass der Verkehr weitgehend umgeleitet wird, ohne die Anwohner in erheblichem Maße zu belasten. Selbstverständlich wurde diese Regelung in enger Abstimmung mit den anliegenden Schulen getroffen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind bereits im November schriftlich über die neue Regelung informiert worden.

Umsetzung und Kontrolle

Die geplante Maßnahme wird zunächst als Pilotprojekt umgesetzt. In Zusammenarbeit mit der Polizei und der Ordnungsbehörde wird die Situation fortlaufend evaluiert. Sollte es Anpassungsbedarf geben, wird die Stadtverwaltung entsprechend reagieren. Vor der Einführung der neuen Regelung Anfang Januar wird es noch einmal eine umfassende Information für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geben – über die Presse, die städtische Homepage sowie in den sozialen Medien.

Wichtige Hinweise für Anwohner und Eltern

Die Nutzung des Gisbert-Kranz-Platzes als Bring- und Abholbereich ist weiterhin nicht möglich. Zusätzliche Haltezonen für Eltern werden eingerichtet, um ein sicheres Ein- und Aussteigen der Kinder zu ermöglichen. Die Schulleitungen der Städtischen Gesamtschule und der Städtischen Realschule werden ebenfalls über die neue Regelung informieren.

„Wir bitten die Anwohner und Eltern um Verständnis für diese notwendige Maßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit und der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler“, so Manuela Schmidt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der E-Mail-Adresse strassenverkehrsbehoerde@menden.de oder telefonisch unter 02373 903-1234 zur Verfügung.