Der jährliche Versand der Steuerbescheide (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Zweitwohnungs- und Hundesteuer) sowie der Tiefgaragengebühren verzögert sich in diesem Jahr auf den 13.02.2026 da eine neue Finanzsoftware eingeführt wird. Die erste Fälligkeit fällt auf den 17.03.2026, die weiteren Fälligkeiten bleiben wie bisher der 15.05.; 15.08. und 15.11.
Der Grundsteuerhebesatz wurde durch Beschluss des Haushaltssicherungskonzepts mit Ratsbeschluss vom 03.02.2026 ab dem 01.01.2026 für Wohngrundstücke auf 813 % und für Nichtwohngrundstücke auf 1.327 % festgelegt.
Seit Anfang November eingehende Mitteilungen konnten durch den Buchungsstopp im Zuge der Programmumstellung nicht mehr berücksichtigen werden. Darunter fallen Eigentümerwechsel, Änderungen bei Messbeträgen und Abfallbehälterwechsel bei den Grundbesitzabgaben; Veranlagungen und Anpassungen der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer sowie Hunde An- und Abmeldungen. Dadurch bedingt wird eine Vielzahl der im Januar verschickten Jahresbescheide fehlerhaft bzw. auf einem veralteten Sachstand sein.
Zu bereits gemeldeten Sachverhalten erhalten Sie ohne Ihr Zutun einen Änderungsbescheid.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an steuerabteilung@menden.de.