Wie handelt das Jugendamt

bei möglicher Kindeswohlgefährdung? Allgemeine Erklärung

Am vergangenen Freitag wurden im Mendener Stadtteil Lendringsen sechs Kinder durch das Jugendamt der Stadt Menden (Sauerland) in Obhut genommen. Die Familie, die Kinder und die Mutter, werden nach wie vor durch das Jugendamt betreut. Weitere Informationen zu diesem konkreten Fall wird es aufgrund der Schutzwürdigkeit der Kinder und der Persönlichkeitsrechte Minderjähriger nicht geben. Die Informationen aus dieser Pressemitteilung werden am Donnerstag, 15. Januar 2026, Inhalt einer Stellungnahme im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe sein.

Im Zusammenhang mit diesem aktuellen Fall möchte das Jugendamt der Stadt Menden (Sauerland) das Procedere allgemein erklären. 

Zuständig ist der sogenannte Allgemeine Soziale Dienst, kurz ASD, des Jugendamtes. Der ASD ist zentrale Anlaufstelle für junge Menschen, Mütter, Väter und andere Familienangehörige, die Rat und Unterstützung suchen. Neben der Vermittlung und Planung von Hilfen zur Erziehung ist auch der Kinderschutz zentrale Aufgabe. Daher laufen dort alle Meldungen zu Gefährdungen von Kindern auf. Bezirkssozialarbeitende kümmern sich dann um die weiteren Schritte:

  • Meldungseingang: Nach dem Eingang einer Meldung im ASD wird grundsätzlich jeder Hinweis aufgenommen und bearbeitet.
  • Erste Einschätzung: Mehrere Fachkräfte des ASD beurteilen gemeinsam die Gefährdungssituation für die Kinder.
  • Entscheidung über Maßnahmen und Dringlichkeit: Die Fachkräfte entscheiden hier individuell ob eine Beratung, Unterstützung oder eben die Inobhutnahme bei akuter Gefahr nötig ist.
  • Kontaktaufnahme zur Familie (Hausbesuche) und gegebenenfalls zu anderen Stellen wie z. B. der Schule oder Kita: Es folgen (unangekündigte) Hausbesuche und ein möglichst vertrauensvoller Erstkontakt. Wichtig ist die Klärung der Situation, auch sofern möglich unter Einbindung der Eltern in die Hilfegestaltung.
  • Kinder einbeziehen: Es wird darauf geachtet, kindgerechte Methoden anzuwenden, um die Sichtweise zu verstehen und Meinungen der Kinder selbst zu berücksichtigen.
  • Erneute Einschätzung: Diese erfolgt wieder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter Berücksichtigung aller gewonnenen Erkenntnisse.
  • Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes mit der Familie.
  • Hilfeplan/Schutzplan: Fortschreibung / Überprüfung

Weitere Informationen und auch die Kontaktdaten zum ASD und den Bezirkssozialarbeitenden sind auf der Internetseite der Stadt Menden unter www.menden.de/asd zu finden. Dort ist auch die Handynummer der Rufbereitschaft hinterlegt. Außerhalb der regulären Sprechzeiten ist das Jugendamt über die Polizei erreichbar. Grundsätzlich haben immer zwei qualifizierte Fachkräfte des Jugendamtes Rufbereitschaft.


Angaben zur Statistik:

Häufigkeit der Inobhutnahmen in Menden pro 1.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:

201920202021202220232024

2,8

3,2

5,0

5,2

2,8

2,4

 

 

 

NRW (Mittelwert) pro 1.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:

201920202021202220232024

4,8

4,1

4,5

4,4

4,0

4,8

 

 

 

Gefährdungsmeldungen in Menden: Anzahl der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8 a, Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) pro 1.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: 

201920202021202220232024

26,6

18,5

25,3

27,2

23,5

29,3

 

 

 

Aktuelle Zahlen für das Jahr 2025 werden derzeit durch den Landesbetrieb IT.NRW erhoben und aufbereitet. Das Jugendamt der Stadt Menden wird selbstverständlich auch die neusten Entwicklungen und Statistiken, sobald sie vorliegen, auswerten und eigene Schlüsse und Handlungsweisen daraus ableiten und umsetzen. Gleiches gilt für die Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene.

 

Ergänzend teilt die Stadt Menden mit: Bei dem Einsatz Ende der vergangenen Woche wurden aus der Wohnung auch drei Hunde durch das Ordnungsamt aus der Wohnung genommen und durch die Tierhilfe Menden betreut. Das Ordnungsamt der Stadt hat in diesem Fall Amtshilfe für das Veterinäramt des Märkischen Kreises geleistet, das für Tiere zuständig ist.