Standesamt

Das Standesamt führt sämtliche Tätigkeiten nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes aus. Dazu gehören das Ausstellen von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden, die Beurkundung von namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkenntnissen, die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.

Eheschließungen

Das Standesamt Menden (Sauerland) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wünsche der Brautpaare weitestgehend zu erfüllen, und zwar sowohl im Hinblick auf den Zeitpunkt der Eheschließung als auch mit der Vielfalt verschiedener Trauräume.

Auch Paare, die nicht in Menden wohnen, können hier den Bund für's Leben schließen. Nur die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) ist örtlich an das Standesamt des Wohnorts gebunden.


Termine

Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt, bei dem Sie heiraten möchten. Sofern Sie in Menden (Sauerland) heiraten möchten, wird der Eheschließungstermin bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbart. Das Standesamt Menden (Sauerland) ist bemüht, die Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich bieten wir Trauungen an fast allen Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr an, soweit es unsere Ressourcen zulassen.

Bedenken Sie dabei bitte, dass nicht unbegrenzt Standesbeamte zur Verfügung stehen und auch nicht jeder Trauraum zu jeder Zeit verfügbar ist.

Sofern Sie freitagsnachmittags oder samstags heiraten möchten, ist eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung (mindestens drei Monate vor dem Wunschtermin) erforderlich.


Eheschließungsorte

Für Ihre Eheschließung stehen Ihnen verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung, aus denen Sie die für Sie passende aussuchen können (Da wir nicht über alle Räumlichkeiten frei verfügen können, bitten wir um Absprache, damit Ihre Trauung in dem von Ihnen gewünschten Ambiente stattfinden kann.)

Hier finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Trauorten in Menden. 

 


Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist nicht zu verwechseln mit der Vereinbarung eines Hochzeitstermins. Hinter diesem etwas irreführenden Begriff verbirgt sich tatsächlich die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen.

„Warum sollte ich nicht heiraten dürfen?“ werden Sie sich jetzt bestimmt fragen. Nun, der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1306 ff) Fälle beschrieben, in denen Paare einander nicht heiraten dürfen. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird also geprüft, ob nicht eines dieser Eheverbote vorliegt.

Sobald das Standesamt festgestellt hat, dass keine rechtlichen Ehehindernisse bestehen, können Sie Ihren Hochzeitstermin mit dem Standesamt vereinbaren. Die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen ist aber jeweils nur eine Momentaufnahme.

Das festgestellte Ergebnis hat naturgemäß nicht unbegrenzt Gültigkeit. Der Gesetzgeber hat die Gültigkeit der Anmeldung der Eheschließung auf sechs Monate begrenzt. Insofern können Sie Ihren Eheschließungstermin frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Datum vereinbaren.

 


Eheschließung anmelden (Beteiligung ausländische Staatsangehörigkeit)

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Hier finden Sie die Eheschließungsorte der Stadt Menden (Sauerland).

Für Trauungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten berechnen wir zusätzliche Gebühren, die nach Wochentag und Tageszeit unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt bzw. eine Raummiete für den gewünschten Raum. Kostenfrei ist die Nutzung des Trauzimmers im Neuen Rathaus (Hochzeitshäuschen).

Leistungen         Gebühr
Prüfung der Eheschließung (Anmeldung Eheschließung),
wenn ausländisches Recht zu beachten ist
66,00 €
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer40,00 €

Vornahme der Eheschließung

  • durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt
  • außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes


40,00 €

66,00 € bis

161,00 €

Nutzungsentgelt für den historischen Ratssaal

  • Montag bis Freitag
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen

50,00 €
75,00 €
Beurkundung einer namensrechtlichen Rechtswahlerklärung21,00 €

Ausstellung einer Eheurkunde

  • die jeweils 1. Urkunde
  • jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird

10,00 €
5,00 €

Grundsätzlich werden zur Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätsnachweis
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Geburtsnachweis
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes
  • Nachweis des Familienstandes, falls die Person verwitwet oder geschieden ist
  • Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm

Im Einzelfall kann die Einreichung weitere Unterlagen notwendig sein. 
Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Sobald Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier

Zur Eheschließung selbst  müssen die Verlobten nur noch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Frau S. Gödde

Team Standesamt
Details

Eheschließung anmelden (deutsche Staatsangehörige)

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Hier finden Sie die Eheschließungsorte der Stadt Menden (Sauerland).

Für Trauungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten berechnen wir zusätzliche Gebühren, die nach Wochentag und Tageszeit unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt bzw. eine Raummiete für den gewünschten Raum. Kostenfrei ist die Nutzung des Trauzimmers im Neuen Rathaus (Hochzeitshäuschen).

 

Leistungen         Gebühr
Prüfung der Eheschließung (Anmeldung Eheschließung)40,00 €

Vornahme der Eheschließung

  • durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständiges Standesamt
  • außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes

 

40,00 €

66,00 € bis

161,00 €

Nutzungsentgelt für den historischen Ratssaal

  • Montag bis Freitag
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen

50,00 €
75,00 €
Beurkundung einer namensrechtlichen Rechtswahlerklärung21,00 €

Ausstellung einer Eheurkunde

  • die jeweils 1. Urkunde
  • jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird

10,00 €
5,00 €

Grundsätzlich werden zur Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Geburtsnachweis
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes
  • Nachweis des Familienstandes, falls die Person verwitwet oder geschieden ist

Im Einzelfall kann die Einreichung weitere Unterlagen notwendig sein. 
Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Sobald Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier

Zur Eheschließung selbst  müssen die Verlobten nur noch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Frau S. Gödde

Team Standesamt
Details

Frau C. Wenzel

Teamleiterin Team Standesamt
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Geburt anzeigen

Die Geburt eines Kindes, welches in der Stadt Menden (Sauerland) geboren wurde, muss dem Standesamt Menden (Sauerland) angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

 

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. 

Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte 5,00 Euro.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht der im Regelfall zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt.

Die Eltern des Kindes sind miteinander verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • die Eheurkunde
  • Geburtsurkunde beider Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Mutter ist nicht verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Mutter ledig ist
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (im Bürgerbüro erhältlich)
  • aktuelle Eheurkunde (Heiratsurkunde) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist.
  • Personalausweis oder Reisepass

Um auch den Vater gleich in das Geburtenregister eintragen zu können, muss dieser zunächst die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Jugendamt oder dem Standesamt. Das sollten Sie möglichst schon vor der Geburt des Kindes erledigen. Zur Geburtsbeurkundung werden dann noch folgende Nachweise benötigt:

  • Ausfertigung der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • falls der Vater verheiratet ist oder war, zusätzliche eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Personalausweis oder Reisepass

Frau S. Gödde

Team Standesamt
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Frau S. Maluty

Team Standesamt
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Sterbefall anzeigen

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

 

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.

Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.

Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.

Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.

Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.

Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.

Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.

Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

Die Anzeige selbst ist gebührenfrei. 

Nach Beurkundung des Sterbefalls erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung. Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte 5,00 Euro.

Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt

  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
  • die Geburtsurkunde,
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
  • die ärztliche Bescheinigung über den Tod

des Verstorbenen vorlegen.

Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Frau S. Gödde

Team Standesamt
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Frau S. Maluty

Team Standesamt
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Frau A. Menken

Team Standesamt
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Frau C. Wenzel

Teamleiterin Team Standesamt
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Standesamt - Urkundenservice

Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende Urkunden erhalten. Das Standesamt kann Ihnen allerdings nur Urkunden ausstellen, sofern es die Register noch führt. Die Fortführungsfristen betragen bei

Geburtenregistern110 Jahre
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern 80 Jahre
Sterberegistern 30 Jahre

Sollte das Ereignisdatum länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

 

Urkunden aus dem Geburtenregister, aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister und aus dem Sterberegister können Sie hier online bestellen: zum Onlineservice der Stadt Menden (Sauerland)

 

  • Bei der Anforderung einer Urkunde, die sich auf einen Personenstandsfall (Eheschließung, Geburt, Tod) bezieht, der vor dem 01.01.1975 eingetreten ist, ist es erforderlich, dass Sie den genauen Ereignisort angeben. Nur so ist es möglich, den richtigen Eintrag zu finden.
  • Für die ehemalige Amtsgemeinde Sümmern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.01.1975 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Iserlohn.
  • Für die ehemalige Amtsgemeinde Wimbern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.07.1969 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Wickede (Ruhr).
  • Sollte der Personenstandsfall im Ausland eingetreten und ab dem 01.01.2009 beim Standesamt Menden (Sauerland) nachbeurkundet worden sein, so kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) auch darüber Urkunden ausstellen. In diesem Fall geben sie als Ereignisort bitte "im Ausland" und die Eintragsnummer und das Eintragsjahr an (diese können Sie einer schon vorhandenen Urkunde entnehmen). Sollten Ihnen die Eintragsnummer und das Eintragsjahr nicht bekannt sein, ist eine Urkundenanforderung auf diesem Wege nicht möglich. Fordern Sie die Urkunde dann bitte persönlich oder schriftlich an.

 

LeistungenGebühren
Ausstellung einer Urkunde10,00 €
jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird5,00 €

Frau S. Maluty

Team Standesamt
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Frau A. Menken

Team Standesamt
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Frau S. Gödde

Team Standesamt
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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen werden 40,00 € Gebühren erhoben. 

Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses hat das Standesamt die Eheschließungsvoraussetzungen in ähnlicher Weise zu prüfen, wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Dazu werden benötigt:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsnachweis (in der Regel beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters)
  • Nachweis des Familienstandes (bei Ledigen eine erweiterte Meldebescheinigung, bei Verwitweten oder Geschiedenen einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe)

 

Da die denkbaren Fallkonstellationen so vielfältig sind, können hier nicht alle Varianten dargestellt werden. 
Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Frau S. Gödde

Team Standesamt
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Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens / Lebenspartnerschaftsnamens.
  • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen.
  • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe.
  • Widerruf des hinzugefügten Namens.
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft.
  • Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
  • Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge.
  • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel.
LeistungGebühren
Beurkundung einer Namenserklärung21,00 €
Ausstellung einer Namensänderungsbescheinigung9,00 €

 

Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Frau C. Wenzel

Teamleiterin Team Standesamt
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Namensangleichung - Ausland oder Spätaussiedler

Spätaussiedler können eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt.

Ausländer, oder genauer gesagt Personen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und eine Namensform führen, die nicht mit deutschen Namenrsrecht identisch ist, können ihre Nachnamen dem deutschen Recht angleichen, wenn sich ihre Namensführung fortan nach deutschem Recht richtet. Dabie können u.a. dem deutschen Namensrecht unbekannte Namensbestandteile, wie etwa Vatersname oder Mittelnamen, abgelegt werden, die deutschsprachige Form des Vor- und Familiennamens angenommen werden oder aus einer Namenskette Vor- und Familiennamen gebildet werden.

Voraussetzungen können z.B. eine Einbürgerung, eine beabsichtigte Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sein. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

 

 

LeistungenGebühren
Beurkundung einer Namenserklärung nach § 94 BVFGgebührenfrei
Beurkundung einer Namenserklärung nach Art. 7 EGBGB21,00 €

 

Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbidnung.

Frau S. Gödde

Team Standesamt
Details

Frau C. Wenzel

Teamleiterin Team Standesamt
Details

Wenn die genannten Möglichkeiten des Namenswechsels beim Standesamt ausscheiden, gibt es die Möglichkeit für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung durch den Märkischen Kreis. Grundsätzlich kann der gesetzlich erworbene Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Niemand kann seinen Namen ändern, nur weil dieser ihm nicht gefällt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.


Das Bürgerliche Gesetzbuch unterstellt, dass der Mann Vater eines Kindes ist, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob er tatsächlich der biologische Vater ist.

Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, dann hat das Kind zunächst - rechtlich gesehen - keinen Vater. Der Mutter steht das alleinige Sorgerecht für das Kind zu. Erst, wenn der Vater seine Vaterschaft in öffentlicher Urkunde anerkannt hat, kann das Kind einen rechtlichen Vater bekommen.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar beurkundet werden. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter. Die Vaterschaftsanerkennung kann und sollte schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Dazu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem Jugendamt, dem Standesamt oder einem Notar. Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Auch nach der Anerkennung der Vaterschaft hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können aber erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten. Dazu bedarf es der Beurkundung einer Sorgeerklärung. Die Sorgeerklärung kann nicht beim Standesamt beurkundet werden. Hier sind das Jugendamt oder die Notare zuständig.

Sofern die unverheiratete Mutter eines Kindes eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt kann es erforderlich sein, dass sie zunächst ihre Mutterschaft zu dem Kind anerkennen muss, damit das Kind auch nach dem Heimatrecht der Mutter als deren Kind gilt. Hierzu berät Sie das Standesamt gerne.


Nachbeurkundung einer Geburt, einer Ehe oder eines Sterbefalls im Ausland

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden. 

Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.

Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte. 

Leistung:Kosten:
Nachbeurkundung einer Geburt40,00 €
Nachbeurkundung einer Eheschließung40,00 €
Nachbeurkundung eines Sterbefalls21,00 €
jeweils dazugehörige Personenstandsurkunde10,00 €

 

Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Frau S. Gödde

Team Standesamt
Details