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Abgeschlossenheitserklärung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. Abgeschlossenheitserklärung ist für Besitzer von Wohneigentum unter anderem von Bedeutung, wenn sie dieses veräußern möchten. Solche Bescheinigungen müssen aber nicht gleich den Verkauf einer Wohnimmobilie oder ihre Umwandlung in Eigentumswohnungen bedeuten. Zunächst ist die Bescheinigung ein Instrument, um Wohneigentum räumlich genauer zu definieren. Der Besitzer von Wohnungseigentum kann mit einer solchen Erklärung und ihrer Eintragung ins Grundbuch für klarere Verhältnisse bezüglich seines Eigentums sorgen.

Abgeschlossenheitserklärung