Abgeschlossenheitserklärung

Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.

Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Notwendige Unterlagen                                                       Rechtsgrundlagen                                                 
Formulare 

 

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