Abgeschlossenheitserklärung


Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.

Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

 

Notwendige Unterlagen     

Legen Sie zur Erlangung der Bescheinigung Unterlagen vor, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben oder farbliche Markierung) gekennzeichnet sind:

  • Lageplan mit aktuellen Flurstücksnummern und Einzeichnung der Stellplätze
  • Grundrisszeichnungen, Schnitte und Ansichten
  • Nutzflächenberechnungen

Die Unterlagen sind mindestens 2-fach erforderlich.

Notwendige Unterlagen                                                       Rechtsgrundlagen                                                 
Formulare 

 

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