Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.

Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen,

  • die ins Ausland verziehen oder
  • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist dies bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes möglich.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Es fallen keine Gebühren an.

  • Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (von allen Personen, die abgemeldet werden)
  • Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post

Bei persönlicher Vorsprache: sofort