Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Anliegerbescheinigung

>>Hier können Sie die Anliegerbescheinigung direkt ONLINE beantragen<<

Anliegerbescheinigung über künftige Erschließungs- und Straßenbaubeiträge:

Ob eine bestimmte Erschließungsanlage bereits endgültig hergestellt wurde und ob für ein bestimmtes Grundstück bereits Erschließungsbeiträge abgerechnet wurden oder noch abzurechnen sind, kann Ihnen gerne auf schriftliche Anfrage in Form einer Anliegerbescheinigung mitgeteilt werden.

Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge ruhen als öffentliche Lasten auf den Baugrundstücken. Vor dem Kauf/Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist es daher wichtig, zu klären, ob für das betreffende Objekt noch Beiträge zu zahlen oder bereits gezahlt sind. Davon hängt letztendlich auch die Höhe des Kaufpreises ab. In der Regel wird bereits zur Finanzierung des Kaufpreises eine Beitragsbescheinigung benötigt, die dem Kreditinstitut vorzulegen ist. Darüber hinaus ist es den Vertragspartnern möglich, bei Bedarf noch Regelungen bezüglich der Beiträge in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen.

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt nach der Verwaltungsgebührensatzung vom 17.12.2021 26,50 € und wird mit Zusendung der schriftlichen Anliegerbescheinigung in Rechnung gestellt.

Frau M. Wortmann

Abt. Umwelt und Bauverwaltung
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