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Baulastenverzeichnis - Auskunft

Die Baulastenauskunft  gibt Auskunft darüber ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (Vereinigungsbaulast).

Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Für die Auskunft müssen Sie das berechtigte Interesses darlegen.
Das berechtigte Interesse ist bei Grundstückseigentümern; Wohnungseigentümern und Erbbauberechtigten immer gegeben. Kaufinteressenten sollten eine Vollmacht des Verkäufers vorlegen, sonstige Dritte benötigen eine Vollmacht der Eigentümer oder einen Marklerauftrag.

Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grund-/Flurstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll.

Sie betragen je Grund-/Flurstück und Baulast 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR.
Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

Frau Sab. Klein

Abt. Umwelt und Bauverwaltung
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