Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Beteiligungsmanagement

Es steht den Kommunen nach Artikel 28 GG grundsätzlich frei, selbst die Organisationsform zur Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben zu wählen: kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Die Aufgabenverantwortung bleibt jedoch bei der Kommune, wodurch automatisch gegenüber Beteiligungen Kontroll- und Einwirkungspflichten entstehen. Hier setzt das Beteiligungsmanagement ein, welches der notwendigen Beteiligungssteuerung durch Entscheidungsvorbereitung, -unterstützung, -durchführung und -kontrolle dient.